Augsburger ärgern sich über ungeleerte Tonnen und Laubberge
Plus Wegen krankheitsbedingter Personalengpässe bleiben Tonnen stehen und Wege werden seltener gekehrt. Arbeitskräfte der Stadtreinigung helfen nun bei der Müllabfuhr aus.
Der Ärger in vielen Augsburger Haushalten ist groß: Aufgrund krankheitsbedingter, personeller Engpässe kommt es derzeit bei der Mülltonnenleerung zu Verzögerungen, teilte die Stadt jüngst mit. Aus Haunstetten meldeten sich in den vergangenen Tagen Bürgerinnen und Bürger in der Redaktion. Sie kritisierten, dass vor allem die Bio-Tonne stehen bleibe. "Sehr ärgerlich. Vor allem im Herbst." Wo es zu Verspätungen bei der Müllabfuhr kommt und warum auch an manchen Stellen in Augsburg das Laub derzeit nicht regelmäßig gekehrt werden kann, erklärt das Umweltreferat der Stadt.
Aufgrund von Personalengpässen komme es in einigen Teilgebieten der Stadt zu Verzögerungen bei der Entleerung von Abfallbehältnissen, hieß es in der städtischen Mitteilung. Es werde darum gebeten, bereitgestellte Tonnen nach Möglichkeit stehen zu lassen, bis die Leerung nachgeholt werden kann. "Von den Verzögerungen sind überwiegend die Stadtteile Haunstetten und Pfersee betroffen sowie Teilbereiche von Inningen", teilte das Umweltreferat auf Anfrage der Redaktion mit. Dabei komme es vor allem bei der Bio-Tonne zu Verzögerungen, teilweise auch bei der grünen Tonne.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Bezüglich der Tonnenleerung ist zu sagen, dass von der entsprechenden Dienststelle als auch von Herrn Erben auf diverse schriftliche Hinweise keine Reaktion erfolgt. Bei fernmündlichen Reklamationen kommt eine nur hinhaltende Antwort, und wenn ein Abholtemin genannt wird, wird dieser nicht gehalten. Sollen die übervollen Tonnen nochmals 14 Tage oder länger ungeleert zur Abholung stehen bleiben?
Was das Kehren der Bürgersteige anbelangt, hat die Stadt wohl die eigenen, und nicht für den normalen Bürger, geltenden Gesetze. Die Grundstückseigentümer müssen das Laub auf dem Gehweg vor ihrem Anwesen entfernen, um Unfälle zu vermeiden. Bei den im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücken kann der Fußgänger sich ja verletzen. Er muss halt aufpassen, dass der nicht ausrutschen kann.
Und wenn der gemeine Bürger sagt "Meine Frau hat Schnupfen, ich mach den Gehweg nur noch einmal im Monat..."?