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Augsburg: Bußgeld-Flut für E-Kiosk-Inhaberin: Richter kritisiert Vorgehen der Stadt

Augsburg

Bußgeld-Flut für E-Kiosk-Inhaberin: Richter kritisiert Vorgehen der Stadt

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In Augsburg gibt es etliche Automatenkioske. Doch die strenge städtische Regelung macht den Betreibern zu schaffen. Eine Inhaberin hat gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Der Fall landete vor Gericht.
    In Augsburg gibt es etliche Automatenkioske. Doch die strenge städtische Regelung macht den Betreibern zu schaffen. Eine Inhaberin hat gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Der Fall landete vor Gericht. Foto: Ina Marks

    In Bayern und damit auch in Augsburg könnten Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal, also Automatenkioske, künftig möglicherweise wochentags rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen acht Stunden lang öffnen dürfen. Ein Gesetzentwurf liegt vor, beschlossen ist aber noch nichts. Faktisch dulden derzeit bereits viele Kommunen rund um Augsburg wie Königsbrunn und Neusäß Öffnungszeiten für E-Kioske außerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Nur eben nicht die Stadt Augsburg. Wie bereits mehrfach berichtet, sanktioniert sie Verstöße mit Bußgeldverfahren, die meist vor Gericht landen. Wie im Fall der Betreiberin eines Automatenkiosks in der Altstadt. Sie erhielt von der Stadt an einem einzigen Tag acht Bußgeldbescheide über Strafen von insgesamt 2200 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein. Der Richter fand eine pragmatische Lösung.

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    9 Kommentare
    Franz Xanter

    Ein Hurra auf die Ordnungsmacht der Stadt Augsburg. Bleibt nur die Frage, in welchem Jahrhundert man dort lebt?

    Franz Xanter

    Mir erschließt es sich weder durch Logik noch aufgrund einer Notwendigkeit, warum an Sonn- und Feiertagen nur 8 Stunden Betrieb eines Automatenkiosk möglich sein sollte, an Werktagen jedoch problemlos ein Betrieb rund um die Uhr. Meinen die Verantwortlichen an besagten Sonn- undFeiertagen wäre kein Bedarf durch potentielle Kunden? Mir fällt hierzu nur wieder ein "armes Deutschland".

    Martin Müller

    "Man sei an geltendes Recht gebunden, sagte er." Ja, Herr Pintsch, dass sind die Nachbargemeinden auch. Gerade der Ordnungsreferent braucht Augenmaß, aber was Ihr Mitarbeiter da veranstaltet hat, sieht eher nach einer Hexenjagd aus.

    Peter Bleith

    Gilt das eigentlich auch für Zigarettenautomaten?

    Walter Koenig

    >>Derzeit gibt es bereits gesetzlich zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten beim Ladenschluss. << Das Gesetz gehört längst abgeschafft, es ist völlig sinnlos. Es sollte jedem Unternehmer selbst überlassen bleiben, wann und wie lange er sein Geschäft öffnet. In anderen Ländern funktioniert das prächtig. Gerade die Kirchen, welche doch so großen Wert auf die Sonntagsruhe legen, halten sich nicht an eigene Erwartungen. Denn in Oberschönefeld ist der Laden auch am heiligen Sonntag geöffnet - wie kann das sein? Nur gut, dass das Ladenschlussgesetz früher bei Automaten scheinbar keine Rolle gespielt hat, man denke nur mal an die vielen Kaugummi- und Zigarettenautomaten. Da konnte man noch mitten in der Nacht Nachschub holen.

    Brigitte Gossner

    Das ist wohl diese Augsburger Politik des Ermöglichens, von der Frau OB Weber spricht.

    Oliver Krause

    Wenn kein Personal für einen E-Kiosk gebraucht wird, soll er doch geöffnet haben. Da ist wieder der heilige "Bürokratius" im Spiel. Wie war das noch? Bürokratie abschaffen? Fangen wir doch mal bei der unlogischen Regelung an, dass Kioske ohne Personal nicht unbegrenzt öffnen dürfen.

    Wolfgang Schwank

    Irgendwie muss ja der Verwaltungsmoloch beschäftigt werden. Man denke mit Schaudern an die (alte) Kahnfahrt oder an das Radl im Kanal, das immerhin 4 Ämter der Stadtverwaltung beschäftigte.

    Josef Graf

    Einfach nur Schikane gegen die E-Kiosk Betreiberin, hat Stadt nichts besseres tun????

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