Die Stadt Augsburg will mehr tun, um illegale Graffiti zu verhindern
Plus Die Stadt Augsburg bezuschusst jetzt Hausbesitzer, um Schmierereien entfernen lassen. Gleichzeitig sollen Sprayer mehr Möglichkeiten bekommen, legale Grafitti zu gestalten.
Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel, vor allem in vielen Augsburger Altstadtgassen. Kaum ist eine Wand frisch gestrichen, tauchen wieder neue Graffiti auf - manchmal mit künstlerischem Anspruch, meist aber als Schmiererei. Das schmale, idyllisch gelegene Butzenbergle nahe der Maximilianstraße gehört zu den Orten, an denen Sprayerinnen und Sprayer besonders aktiv sind. In der Gasse stehen die Chancen gut, nicht entdeckt zu werden - und gleichzeitig sieht jeder, der vorbeikommt, die "Werke". Die Stadt will betroffenen Hausbesitzern jetzt dabei helfen, Schmierereien zu entfernen und ihre Gebäude vor erneuten Graffiti zu schützen. Beschlossen wurde das bereits vor einigen Jahren, nun steht dafür auch Geld zu Verfügung. Die Stadt will aber mehr tun, als nur sauberzumachen. Sprayer sollen auch mehr Möglichkeiten bekommen, ihr Hobby auf legalem Weg auszuüben.
Die Schäden, die durch Graffiti entstehen, sind groß. Sie dürften in Augsburg jedes Jahr in die Hunderttausende gehen. Manche Hausbesitzer, die wiederholt von Schmierereien betroffen sind, geben sich mitunter geschlagen - und lassen die Graffitis stehen. Hier soll das Förderprogramm der Stadt - es nennt sich "Schmierfink" - ansetzen. Maximal gibt es 5000 Euro pro Grundstück und Jahr, gefördert werden bis zu 60 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist unter anderem: Die Wände müssen nicht nur gereinigt, sondern dauerhaft geschützt werden. Das kann durch spezielle Beschichtungen geschehen, aber auch durch eine Begrünung von Wänden - etwa mit Kletterpflanzen. Betroffene, deren Gebäude mit Hassparolen und verfassungsfeindlichen Symbolen beschmiert wurden, sollen bei der Vergabe der Zuschüsse bevorzugt werden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Um so wichtiger erscheint mir, wenn schon mal solche Straftäter identifiziert werden können, dass diese nicht nur für den entstandenen Sachschaden sondern auch durch die Justiz kategorisch zur Rechenschaft gezogen werden. Schonverhalten ist hier sicherlich nicht angebracht!