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  3. Augsburg: Dieses Vorgehen schlägt die Kanzlei für Merkles Überstunden-Forderung vor

Augsburg
28.07.2022

Dieses Vorgehen schlägt die Kanzlei für Merkles Überstunden-Forderung vor

Die Überstunden-Ansprüche von Baureferent Gerd Merkle sind nach Einschätzung der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei in voller Höhe gerechtfertigt.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Das Gutachten der Anwaltskanzlei bejaht den Überstundenanspruch des Baureferenten in voller Höhe. Dafür wird er womöglich an anderer Stelle Abstriche hinnehmen müssen.

Baureferent Gerd Merkle (CSU) wird die von ihm geltend gemachten 200.000 Euro für Überstunden, die noch zu seiner Zeit als Verwaltungsangestellter angefallen sind, wohl mit seinen Versorgungsansprüchen aus seiner Referententätigkeit gegenrechnen müssen. Das bedeutet, dass Merkle die 200.000 Euro in voller Höhe zustehen, er aber mit dem Ende seiner Amtszeit im Mai 2023 die Versorgungsansprüche aus seinen 15 Jahren Referententätigkeit zunächst nicht voll geltend machen kann. Das wird erst beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters möglich sein. Dieses Vorgehen schlägt die Rechtsanwaltskanzlei Advant Beiten vor, die von der Stadt mit der Überprüfung von Merkles Ansprüchen beauftragt worden war.

Merkle soll pro forma wieder Angestellter der Stadt Augsburg werden

Wie berichtet hält die Kanzlei Merkles Forderung für in voller Höhe gerechtfertigt. Der Stadtrat hatte zur Absicherung eine externe Prüfung gewünscht, nachdem schon die Stadtverwaltung zum Ergebnis gekommen war, dass Merkles Forderung rechtmäßig ist. Die Überstunden rühren aus den Jahren zwischen 1994 und 2008 her, als Merkle noch nicht Baureferent war, sondern als leitender Angestellter in der Bauverwaltung arbeitete und mehrere Sonderprojekte wie die ehemaligen US-Kasernen zu betreuen hatte. Zusätzliches Personal gab es damals trotz der Mehrarbeit nicht. Zum Abbau der mehr als 4500 angefallenen Überstunden kam es nicht mehr, weil Merkle 2008 zum Baureferenten gewählt wurde, der wie alle Referenten und die Oberbürgermeisterin keiner Arbeitszeitregelung unterliegt.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.07.2022

Vorschlagen kann man ja viel. Nur warum genau sollte sich Merkle darauf einlassen, wenn doch die Forderung in Höhe der 200.000 Euro rechtmäßig ist - was ja von verschiedenen Seiten angezweifelt wurde?

Merkle hätte nach der letzten Stadtratswahl als kommunaler Wahlbeamter in Ruhestand gehen und seinen Pensionsanspruch bereits verwirklichen können und hätte dann fürs Nichtstun Geld bekommen. Er hat sein Engagement aber auch auf Wunsch der Stadtführung verlängert. Damit arbeitet er bis zum Mai 23 durch nicht anfallende Pensionsansprüche mehr als den Betrag herein, (es hätte sonst ja schon gleich einen neuen Baureferenten gebraucht, der hätte bezahlt werden müssen) der ihm als Überstundenausgleich aus der alten Position noch zusteht.

Und da kommt jemand auf den Gedanken des Rosinenpickens?


30.07.2022

Merkle kann als Referent der Stadt jederzeit in den Ruhestand gehen oder zurücktreten, nicht aber als Angestellter der Stadt. Dort unterliegt den Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung wie jeder andere auch. Die Stadt wird ihm jetzt also anbieten (müssen), seine Überstunden bei vollen Bezügen abzufeiern. Das kann er annehmen oder nicht.
Natürlich hätte er schon vor drei Jahren nicht mehr antreten brauchen. Als Pensionär bekommt man aber eben deutlich weniger, als wenn man arbeitet. Und damals wäre noch offensichtlicher gewesen, dass er sich nicht einfach 200.000 Euro auszahlen lassen kann. Und so kam er eben auf die Idee, seinen Coup kurz vor der Altersgrenze durchzuziehen. Manchmal läuft's halt nicht so, wie man sich das ausdenkt. Der FDP sei Dank!

30.07.2022

Der Referent tritt als Referent zurück und hat einen geldwerten Anspruch aus seinen Überstunden als Angestellter, deren Rechtmäßigkeit nun ja feststeht. Nachdem die Stadt auch schon in anderen Fällen - wie ich meine mich erinnern zu können - Überstunden ausbezahlt hat - wird sie sich schwerlich der Forderung widersetzen können. Warum auch. Die Arbeit wurde ja geleistet. Sie gehört entgolten und es ist Geld, das die Stadt schon vor Jahren hätte ausgeben müssen, entweder für Merkle oder für anderes Personal. Insofern kommt ja eher Merkle schlecht weg. Dazu hat Merkle der Stadt mit seiner Weiterarbeit nach 2020 ca. 250 000 Euro gespart.

30.07.2022

Sie wollen oder können es nicht verstehen. Merkle hat einen Anspruch gegenüber der Stadt. Die Stadt muss diesen erfüllen und dies tut sie, indem sie Merkle anbietet, seine Überstunden (zumindest zum größten Teil) abzufeiern. Das kann er tun oder lassen.
Die Stadt hat nichts zu verschenken und darf es auch nicht, wenn sie ( bzw. die entsprechenden Entscheidungsträger) sich nicht strafbar machen wollen. Alles andere ist irrelevant.

30.07.2022

Wie Sie schreiben: Merkle hat einen Anspruch gegenüber der Stadt. Und wo genau steht, dass der nicht in Auszahlung der angefallenen Überstunden besteht? Kennen Sie den Wortlaut der Verträge?

Im Fall der Fälle könnte eine Härtefallregelung greifen. Denn wenn etwas nicht ungerechtfertigt ist, dann dass Merkle das Geld für seine geleisteten Überstunden haben möchte ohne nochmal per forma Angestellter der Stadt zu werden.

Außerdem ist es ja nicht so, dass eine über drei Jahre unbesetzte Stelle keinerlei Problem bereitet. Ist das nicht eine Milchmädchenrechnung? Wer macht denn dann die Arbeit mit welchen Überstunden, die inzwischen u.U. teurer sind als die 200.000 Euro von anno dunnemals?

30.07.2022

Lesen doch einfach den Artikel. Da steht doch, dass die Stadt eingeräumt hat, dass die Ansprüche mieinander verrechnet werden müssen und nicht additiv ausgezahlt werden dürfen:

"Dies sei gesetzlich so geregelt und darum keiner besonderen Erwähnung wert gewesen." Darf ich lachen?

29.07.2022

Super Lösung, genauso wie ich es schon vor Wochen vorgeschlagen habe. Da hat sich das Gutachten doch gelohnt! :)