„Hinlegen, sonst schieße ich.“ Ein Ingenieur (59) bedroht drei Jugendliche mit einer – so nicht zu erkennenden - falschen Pistole aus Werkzeugteilen. Die drei Schülerinnen und Schüler waren vergangenen Oktober in eine Lagerhalle nahe des Bahnparks eingedrungen und hatten dort Diebstahl und Sachbeschädigung begangen. Während die Strafverfahren gegen die drei jungen Leute bereits abgeschlossen sind, wurde am Freitag gegen den Ingenieur verhandelt. Auch wenn der Richter die Meinung der Staatsanwältin teilte, dass der Angeklagte unverhältnismäßig gehandelt habe, sprach er diesen frei. „Erlaubnisirrtum“ nennt es der Jurist, wenn jemandem, wie in diesem Fall dem 59-Jährigen, zugebilligt wird, dass sein Handeln aus subjektiver Sicht vertretbar war, auch wenn es das objektiv nicht war. In der Halle kommt es seit Jahren zu ähnlichen Vorfällen.
Augsburg
Unglaublich zu was sich die Staatsanwältin versteigt. Wie soll eine Einzelperson drei erwischte Jugendliche festhalten? Die Gefahr selbst niedergeschlagen zu werden ist dabei nicht unerheblich. Immer wieder agiert unsere Justiz so: Straftäter werden in Watte gepackt - die Opfer noch zu Tätern gemacht. Den Jugendlichen ist überhaupt nichts passiert, weniger als wenn er ihnen die Handgelenke festgehalten, den Arm auf den Rücken gedreht hätte. Ich finde der Ingenieur hat sehr überlegt gehandelt. Wenn nun die Sache so umgedreht worden wäre, dass das Opfer bestraft worden wäre, hätten sich doch die Täter ins Fäustchen gelacht. Da heißt es immer die Justiz sei überlastet - offenbar nicht. Was soll das mit der Jedermannsfestnahme, wenn man beklaut, sich doch nicht adäquat zur Wehr setzen darf?
Es ist traurig wenn unser Rechtssystem immer mehr zu einer Realsatire verkommt. Grüße an die Staatsanwältin, das nächste Mal wird der Ingenieur die drei Jugendlichen "einfach festhalten" und deren Personalien feststellen. Wenn er dabei sein Leben riskiert, weil die Eindringlinge gewalttätig sind, war das halt persönliches Pech. Kriminelle scheinen hierzulande unter einem besonderen Schutz zu stehen.
Hier stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, Herr Rainer. Es ist bodenlos, dass das Gericht, die Anklage überhaupt zugelassen hat. Denen scheint langweilig zu sein. Bzw. ist es ein erkennbares Schema, dass die Staatsdiener es überhaupt nicht abkönnen, wenn Bürger aus welcher Veranlassung auch immer in ihr Gewaltmonopol eingreifen. Da mag es Notwehrrechte geben oder eben das Jedermannsfestnahmerecht, da findet sich schnell irgendeine Unverhältnismäßigkeit, die man dem Überfallenen, Bestohlenen, Vergewaltigten übel auslegen kann. Lieber flüchten die drei Diebe und Hausfriedensbrecher mit der Beute als dass sie sich genötigt und bedroht fühlen müssen. Was mag nur im Kopf von Frau Berkovic vorgehen?
>> Staatsanwältin Emilia Berkovic hatte dem Angeklagten zuvor vorgehalten, er habe unverhältnismäßig gehandelt, hätte die drei Jugendlichen auch viel einfacher festhalten oder deren Personalien feststellen können. << - Wie? Bitte Beschreibung des dafür notwendigen Vorgehens!
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