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  3. JVA Augsburg-Gablingen: Gefängniswärterin soll Dienstgeheimnisse verraten haben

Augsburg
15.12.2022

Gablinger Gefängniswärterin soll Dienstgeheimnisse verraten haben

Eine Wärterin aus Augsburg-Gablingen soll einem Häftling Dienstgeheimnisse verraten haben. Nun soll der Frau der Prozess gemacht werden.
Foto: Marcus Merk (Archivbild)

Plus Eine Wärterin der JVA Augsburg-Gablingen steht im Fokus der Justiz: Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen die Frau erwirkt. Doch die wehrt sich dagegen.

Eine Wärterin des Gablinger Gefängnisses wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft der Frau vor, während ihrer Arbeitszeit im Gefängnis Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Auf Anfrage teilt das Amtsgericht mit, dass die Wärterin gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat. Dieser Strafbefehl sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vor. Hintergrund des Ermittlungsverfahrens war auch der Verdacht gewesen, dass die Frau eine private Beziehung mit einem Gefangenen gehabt haben könnte.

Prozess: Wärterin soll Interna der Gablinger JVA ausgeplaudert haben

Wie berichtet, war die Staatsanwaltschaft Augsburg ursprünglich dem Verdacht nachgegangen, dass eine Gefängniswärterin Sex mit einem Inhaftierten gehabt haben und ihm auch ein Handy ins Gefängnis geschmuggelt haben soll. Bei dem Insassen handelt es sich um David H., einen Mann, der als "Porsche Mörder" bezeichnet wurde, weil er im März 2020 seinen Drogendealer in München in dessen Porsche mit drei Schüssen in den Kopf umgebracht hatte. David H. wurde zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof entschied aber später, dass der Schuldspruch gegen ihn geändert werden müsse, David H. sei des Totschlags schuldig, nicht des Mordes. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer am Landgericht München I neu verhandelt werden.

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