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  3. Augsburg-Haunstetten: Teures Missgeschick beim Eiskratzen verursacht Schaden von 20.000 Euro

Augsburg-Haunstetten
07.12.2021

Teures Missgeschick beim Eiskratzen verursacht Schaden von 20.000 Euro

Dieses Eiskratzen wird ein Mann aus Augsburg nicht in warmer Erinnerung behalten.
Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

Dieses Eiskratzen an der Windschutzscheibe seines Autos kommt einen Autofahrer teuer. Das Missgeschick passierte im Augsburger Stadtteil Haunstetten.

Diese Montagmorgen haben es manchmal in sich. Ein Autofahrer wollte gegen 7.20 Uhr im Unteren Talweg in Augsburg-Haunstetten die angefrorenen Scheiben an seinem Mercedes freikratzen. Zuerst stellte er den Motor an, bevor er sich ans Werk machte. Allerdings rollte das Auto dann ohne ihn vorwärts aus der Ausfahrt auf die Straße. Dort war ausgerechnet in diesem Moment ein BMW-Fahrer unterwegs.

Wie die Polizei berichtet, prallte der führerlose Mercedes in Seite des BMW, dessen Fahrer nicht mehr ausweichen konnte. Anschließend landete das Geisterauto an einem Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.12.2021

Auch der ADAC rät vom warmlaufen lassen ab. Bei einem Test bei minus 10 Grad erhöhte sich die Öltemperatur in 4 Minuten auf lediglich minus 7 Grad. Was das für den Verschleiß bedeutet kann man sich denken. Freikratzen, starten, losfahren. Spart dann auch laut ADAC allein für diese 4 Minuten 0,1l Benzin.

08.12.2021

Kurzer Auszug aus dem Bußgeldkatalog Motor im Stand laufen lassen.
"Motor laufen lassen ist keine Straftat sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Im öffentlichen Raum gilt die StVO hier gibt es ein Bußgeld von 80 Euro.
Auf Privatgrundstücken kommt das Landesimmionsschutzgesetz (LImSchG) zum tragen,
hier können (zu mindestens in der Theorie) bis zu 50.000 Euro anfallen".

07.12.2021

@Redaktion AZ: Vielleicht wäre es bei dieser Gelegenheit und in Anbetracht der Jahreszeit mal wieder angebracht, darauf hinzuweisen, dass "Zuerst stellte er den Motor an, bevor er sich ans Werk machte." so nicht erlaubt ist. Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Parken oder Halten mit laufendem Motor, sondern auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG). Und für alle, denen die Emissionen aus Faulheit oder Ignoranz egal sind: Meist ist das auch für den kalten Motor mit den niedrigen Drehzahlen im Standgas nicht von Vorteil.