Junge Frau verursacht absichtlich Unfall: Gericht verhängt Haftstrafe
Plus Eine 21-Jährige ist auf der B2 bei Augsburg absichtlich in den Gegenverkehr gefahren, deshalb steht sie vor dem Landgericht. Vom Urteil wird sie überrascht.
Es ist ein Urteil, mit dem die Angeklagte offenkundig nicht gerechnet hat. Linda R. (Name geändert), 21, steht vor Gericht, weil sie auf der B2 zwischen Augsburg und Kissing einen Unfall verursacht hat. Sie steuerte ihr Auto in den Gegenverkehr – mit der Absicht, sich selbst zu töten. Der Unfall verlief vergleichsweise glimpflich, weil der 35-jährige Autofahrer auf der Gegenfahrbahn sein Tempo noch stark verringern konnte. Linda R. als auch der andere Fahrer wurden mit kleineren Blessuren im Augsburger Uniklinikum behandelt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Linda R. wegen Mordes angeklagt, am Ende des Prozesses beantragte Ankläger Markus Eberhard aber nur noch eine Bewährungsstrafe. Doch dann, als Richter Lenart Hoesch das Urteil verkündet, staunen viele im Gerichtssaal.
Linda R. wird nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts geht damit, was eher selten vorkommt, deutlich über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe hinaus. Während Lenart Hoesch das Urteil erläutert, kann Linda R. ihre Emotionen nicht mehr zurückhalten. Sie beginnt laut zu schluchzen, die Urteilsbegründung muss unterbrochen werden und man hört Sätze wie: "Ich kann da nicht wieder hin." Auch die Angehörigen leiden sichtlich unter dem Urteil. Richter Hoesch versucht, bei der Angeklagten Verständnis zu wecken: "Das Urteil ist aus unserer Sicht in Ihrem Sinne. Wir haben überlegt, was gut für Sie ist." Linda R. schüttelt daraufhin aber energisch den Kopf.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Frau kann dem Schicksal, Gott ihrem Schutzengel oder wem auch immer, ewig dankbar sein, eine zweite Chance zu bekommen. Sie kann sich nicht rausreden, dass sie in dem Fall keinen freien Willen hatte und Opfer ihrer psychischen Störung war. Drei Jahre Haft sind ein geringer Preis dafür.