Klage aus Augsburg: Verkürzung des Genesenenstatus wohl rechtswidrig
Dass der Corona-Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt wurde, hält der bayerische Verwaltungsgerichtshof für "voraussichtlich rechtswidrig". Das Urteil gilt für einen Augsburger.
Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist "voraussichtlich rechtswidrig". So hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag geurteilt. Der Beschluss betrifft zunächst jedoch nur für einen ungeimpften Augsburger, der Beschwerde eingelegt hatte. Er gilt nun wieder für sechs Monate als genesen.
Verwaltungsgerichtshof: Verkürzung von Genesenenstatus wohl rechtswidrig
Die Verkürzung war Mitte Januar auf eine Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurückgegangen. In dem Urteil stuft der Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Grundlage dafür als "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und damit nichtig" ein. Zur Begründung heißt es unter anderem, die Übertragung der Ermächtigung auf das RKI finde bereits keine ausreichende gesetzliche Grundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Zudem verstoße der pauschale Verweis auf die Internetseite des RKI gegen das Publizitäts- und Bestimmtheitsgebot.
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