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  3. Augsburg: Leser zur Überstunden-Forderung: "Merkle soll das Geld spenden"

Augsburg
29.04.2022

Leser zur Überstunden-Forderung: "Merkle soll das Geld spenden"

Baureferent Gerd Merkle geht 2023 in Ruhestand. Für rund 4500 Überstunden, die er bei der Stadt gemacht hat, fordert er nun über 200.000 Euro.
Foto: Bernd Hohlen

Plus Bevor er in Augsburg Baureferent wurde, sammelte Gerd Merkle über 4500 Überstunden an. Nun fordert er dafür mehr als 200.000 Euro. Viele Leser haben dazu eine Meinung.

Augsburgs Baureferent Gerd Merkle fordert 200.000-Euro für Überstunden, die noch während seiner Zeit als Verwaltungsangestellter und vor seiner Wahl zum Referenten im Jahr 2008 aufgelaufen sind. Aus politischer Ebene nimmt die Kritik an der Forderung zu. Auch unsere Leserinnen und Leser beschäftigt das Thema, was in vielen Zuschriften an unsere Redaktion zum Ausdruck kommt. Eine Auswahl.

Für mangelnde Lösungen acht Stunden abziehen

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.04.2022

Also wenn das die Regelungen / Verträge zulassen und über die Jahre ein Arbeitszeitkonto geführt wurde und dieses anständig über Rückstellungen bilanziert wurde, dann sehe ich da gar kein Problem. Es steht ihm zu und würde auch den Haushalt nicht belasten da man ja mit der Auszahlung rechnen musste die Rückstellung wäre dafür da. Sollte das nicht in der "Kämmerei" passiert sein, ist das aber nicht dem Herrn Merkle sein Problem. Da spielt es auch keine Rolle ob man seine Arbeit gut oder schlecht findet. Bitte nicht die Sachverhalte vermischen.

Ob man solche Regelungen/Verträge überhaupt machen sollte, steht auch auf einem anderem Blatt Papier betrifft jetzt aber Herrn Merkle nicht mehr.

28.04.2022

Jedenfalls erhöhen sich durch die Forderung die Einkünfte, was sich wohl auch in Pension/Rente niederschlagen wird: Sie wird bei Anerkennung der Ansprüche ebenfalls höher. Das könnte auch ein Grund für die erst jetzt geltend gemachte Forderung sein.

28.04.2022

"Jedenfalls erhöhen sich durch die Forderung die Einkünfte, was sich wohl auch in Pension/Rente niederschlagen wird: Sie wird bei Anerkennung der Ansprüche ebenfalls höher."

Unsinn. Die Pension errechnet sich aus Besoldungsgruppe, die der Beamte in den letzten zwei Dienstjahren innehatte, sonst aus nichts anderem.

28.04.2022

Herr Merkle geht als Kommunaler Wahlbeamter in Pension. Vorher war er Angestellter. Seine Überstunden hat er als Angestellter geleistet. Sie fließen mitnichten in seine Ruhegehaltsberechnung ein.

27.04.2022

Die Sache ist doch rechtlich und moralisch vollkommen in Ordnung. Fakt ist, dass die Stunden geleistet wurden; folglich steht dem AN auch der entsprechende Gegenwert zu. Bleibt die Frage, warum es überhaupt zu solch einer immensen Anhäufung kommen konnte! Doch dies hat nicht Herr M. zu erklären, sondern die personell Zuständigen.

27.04.2022

wieso fragt eigentlich keiner nach warum die Stadt sich weigert das geld zu zahlen. Überstunden sind geleistete Stunden. Ende aus.

27.04.2022

Es wäre mal interessant, wer von den Kommentatoren, nicht nur hier, auf 200.000 € verzichten würde, wenn er einen gültigen Rechtsanspruch darauf hat - egal gegenüber welcher Institution.

28.04.2022

@Wolfgang B.: Wer würde auf 200.000 Euro verzichten?
Ich denke keiner, wenn tatsächlich ein Rechtsanspruch darauf besteht. Bei dessen Existenz hat der Kämmerer der Stadt Augsburg dann aber sicherlich über die Haushaltsrechnungen der betroffenen Jahre Rückstellungen gebildet (Periodisierungsprinzip!) und den Bediensteten jedes Jahr per Saldenmitteilung darüber informiert. Wenn das der Sachverhalt ist, dann ist jetzt eben nur die für diesen Bediensteten gebildete Rückstellung aufzulösen und alles ist gut. Bleibt dann nur noch die Frage: Was soll die ganze Aufregung hier?

Oder ist es vielleicht doch so, dass der Betroffene jetzt etwas „aus dem Hut gezaubert“ hat, was bislang in keine Rechnungslegung Eingang gefunden hat. Wenn das der Fall ist, dann würde ich auch ohne nähere Kenntnis behaupten, für die Geltendmachung dieser Ansprüche ist es jetzt zu spät.

Helmut Eimiller

28.04.2022

"Bei dessen Existenz hat der Kämmerer der Stadt Augsburg dann aber sicherlich über die Haushaltsrechnungen der betroffenen Jahre Rückstellungen gebildet (Periodisierungsprinzip!) und den Bediensteten jedes Jahr per Saldenmitteilung darüber informiert."

Auf welchem Planeten leben Sie denn? Kein öffentlicher Arbeitgeber unterrichtet seine Beamten jährlich per Saldenmitteilung über die Pensionsrückstellungen. Keiner.

28.04.2022

@ROBERT M., 11:50 Uhr: „Kein öffentlicher Arbeitgeber unterrichtet seine Beamten über … die Pensionsrückstellungen“
Hohe und damit vermutlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen richtig berechnete Pensionsrückstellungen kenne ich auf staatlicher Seite nur aus der Bilanz der Deutschen Bundesbank. Aber das ist hier nicht das Thema.
Hier geht es um einen vermeintlichen Anspruch aus Überstunden. Von Rückstellungen sprach ich, weil diese im Normalfall gebildet werden, wenn z. B. die Höhe der Verbindlichkeit ungewiss ist.
Wie auch immer, wenn sich der Bedienstete über Jahre hinweg um diesen Anspruch nicht gekümmert hat und auch kein aktuelles Dokument (aktuell unter Berücksichtigung der üblichen Verjährung) von vorlegen kann, in dem sein Arbeitgeber den Anspruch dem Grunde nach anerkennt, dann ist dieser Anspruch eben verfallen.

ROBERT M., 10:48 Uhr: „Unsinn. Die Pension errechnet sich aus (der) Besoldungsgruppe“
Zwar wird die Versorgung der kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen durch ein besonderes Gesetz geregelt, aber es gilt auch für diese Gruppe der Grundsatz beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld, dass die Versorgung bis zum Erreichen der Höchstgrenze bezahlt wird. Insofern ist es gut vorstellbar, dass ein begründetes Interesse für eine höhere Rente vorliegt.

Herr M., ich kenne den Fall nur aus der Zeitung und bei Ihnen bin ich mir nicht sicher, ob Sie ein Verwaltungsfachmann sind. Jedenfalls werde ich in dieser Sache nicht mehr antworten.

Helmut Eimiller

28.04.2022

"Wie auch immer, wenn sich der Bedienstete über Jahre hinweg um diesen Anspruch nicht gekümmert hat und auch kein aktuelles Dokument (aktuell unter Berücksichtigung der üblichen Verjährung) von vorlegen kann, in dem sein Arbeitgeber den Anspruch dem Grunde nach anerkennt, dann ist dieser Anspruch eben verfallen."

Papperlapapp. Es wurde doch bereits sowohl, als auch breit erörtert, daß der Anspruch rechtens und nicht verfallen ist. Was lamentieren Sie dann noch rum? Denken Sie nicht auch, die Stadt suche nach jedem einzelnen Haar in der Suppe, um die 200 k doch noch nicht bezahlen zu müssen?

27.04.2022

Es ist schwer, zu einem Einzelfall Stellung zu beziehen, den man nur aus der Zeitung kennt. Aber nachdem der Fall nun doch sehr breit diskutiert wird, hätte ich auch noch einige Fragen:

DIENSTVEREINBARUNG:
1. Es wird berichtet, dass die erste Dienstvereinbarung aus 2004 stammt, die Überstundenliste aber bis ins Jahr 1994 zurückreicht. Geht das in Ordnung, entspricht das dem allgemeinen Rechtsempfinden bei der Stadt Augsburg?
2. Nach § 3 des Arbeitszeitgesetz kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wie kann es sein, dass es bei der Stadt Augsburg Dienstvereinbarungen gibt, die diese gesetzliche Regelung so krass außer Kraft setzen?
(„Bayerns Regierung nimmt ihre Verantwortung nicht ausreichend wahr, über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wirksam zu wachen“, kritisiert der SPD-Landtagsabgeordnete Markus Rinderspacher – https://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=723537).

BÜRGERINTERESSE:
Wie können Verantwortliche auf die Idee kommen, es liegt im Interesse des Bürgers, wenn akuten personellen Engpässen durch Arbeitszeitkonten und damit irgendwann noch größeren Engpässen (z. B. wenn das Zeitguthaben kurz vor Eintritt in den Ruhestand in Anspruch genommen wird, dann kann die Stelle des aktuellen Stelleninhabers im Normalfall erst nach dessen regulären Eintritt in den Ruhestand neu besetzt werden) begegnet wird?

27.04.2022

Ich möchte mal einen Gedanken zu der offenbar weit verbreiteten Ansicht, dass es völlig in Ordnung ist, wenn geleistete Arbeitszeit nicht bezahlt wird, respektive Überstunden unter den Tisch fallen sollen, einbringen.

Durch jede nicht bezahlte Arbeitsstunde entsteht dem Staat ein Schaden. Bei sozialversicherungspflichten Angestellten, werden keine Sozialversicherungsabgaben die eigentlich anfallen würden, abgeführt und Lohn- und Einkommenssteuer fällt auch unter den Tisch.

Warum das als so selbstverständlich angesehen wird, während Schwarzarbeit als ein ganz fürchterlich kriminellen Vergehen eingestuft wird, verstehe wer will.

Dort, wo es Tarifverträge gibt mit geregelten Arbeitszeiten, sind Überstunden auszugleichen oder aber eben zu vergüten. Das sollte doch Konsens sien. Warum soll man seinem Arbeitgeber Geld schenken und damit den Staat prellen?

Wenn Herrn Merkle die geleisteten Überstunden, die er aufgrund der Personalsituation nicht hat ausgleichen können, sofort ausbezahlt worden wären, hätte er seinerzeit bei einer Geldanlage sogar noch Zinsen bekommen. Wären sie zu Beginn seiner Tätigkeit als Referent in Summe ausgeglichen worden, hätte er sich eine kleine Eigentumswohnung von dem Geld kaufen können, die inzwischen das doppelte wert wäre. Wer auch immer auf die Idee kommt, dass durch das lange Nichtauszahlen der Stadt ein Schaden entstanden sei, mag sich offenbar mit den Gegebenheiten nicht auseinaner setzen.

Ein Schaden hätte aber entstehen können, wenn bei den Projekten, die Herr Merkle bearbeitete, wegen Einhaltung der Regelarbeitszeit größere Verzögerungen eingetreten wären.

27.04.2022

Hätte hätte Fahrradkette. Hätte Herr Merkle das getan, dann gäbe es jetzt auch keine Diskussion darüber. Hat er aber nicht. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren.

27.04.2022

Ich bin froh, dass ich nicht die Einzige bin, die dies so sieht. Alle die hier schreiben, es sei moralisch nicht in Ordnung, was Herr Merkle fordert: Wann haben Sie denn das letzte Mal Ihrem Arbeitgeber umsonst Dienste geleistet? Die Stunden sind im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefallen - nicht in einem Ehrenamt. Allein die Stadt Augsburg trägt Schuld, dass sie sich bei tausenden Angestellten nicht um eine zeitgemäße Zeiterfassung kümmerte (Excel -Listen, es ist nicht zu fassen!!!) und es Jahrzehnte nicht auf die Reihe bekommen hat, sich einen Überblick über die Stundenkonten und vor allem deren ordentlichen Ausgleich zu bemühen. Man muss sich das mal vor Augen führen: man spart Personal an allen Ecken und Enden, weil kein Geld da ist, verteilt die Arbeitslast auf das vorhandene, welchem durch die Arbeitslast die Möglichkeit genommen wird das Mehr an Stunden abzubauen und gibt sich jetzt irritiert, das der AN Forderungen stellt. Hätte man 3-4 Jahre eine VZ-Kraft beschäftigt, wäre diese auch zu bezahlen gewesen. Und so knapp bei Kasse kann die Stadt dann auch nicht sein, wenn man sich ein neues Kommunikations-Was auch immer-Büro mit zig neuen Angestellten leisten kann.

27.04.2022

Wie kann es zu so vielen Stunden kommen? Gilt für die Stadt die Arbeitzzeitordnung nicht! Das sind gut 4 Jahresgehälter eines sehr gut verdienenden. Ich kann nur den Kopf schütteln.

27.04.2022

Peinlich sind höchstens die neidgeprägten Kommentare. Es gibt gültige Dienstvereinbarungen, an die sich Herr Merkle hält und an die sich die Stadt ebenso zu halten hat.

Keiner der hier so peinlich kommentierenden würde auf ihm zustehende Bezahlung verzichten. Im übrigen sind 200.000 € etwa zweieinhalb Jahresgehälter der aktuellen Besoldungsgruppe von Herrn Merkle.

27.04.2022

Muss hier ebenfalls anmerken, das Verträge einzuhalten sind und geleistete Arbeit zu bezahlen ist. Also ich und wohl jeder andere Arbeitnehmer würde zur Rente/Pension hin sicher nicht auch noch seine Überstunden verfallen lassen. Also Bitte! Den Neid und die unsachlichen Kommentare sollten sich die Kommentatoren sparen, sie sind nicht angebracht und realitätsfern.