Der fundamentale Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo - "im Zweifel für den Angeklagten" führt zwangsläufig zu einem Freispruch, wenn das Gericht nicht zweifelsfrei von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist. Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 17-Jährigen in der Neujahrsnacht 2020 ist ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller dieser Unschuldsvermutung gefolgt. Sie hat den angeklagten 31-jährigen Emir S. (Name geändert) nach dreitägiger Verhandlung freigesprochen. Der Hauptgrund: Weil die psychisch labile Frau im Alter von 20 Jahren vor einem ersten Prozess, der im Oktober 2023 wieder ausgesetzt wurde, starb, konnten Gutachter ihre Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit zur Tatzeit vor fast viereinhalb Jahren nicht mehr feststellen. "Der Fall lässt sich nicht mehr aufklären", bilanzierte Susanne Scheiwiller am Ende.
Prozess in Augsburg