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  3. Augsburg: Hohe Energiepreise: Mieter müssen sich auf gewaltige Nachzahlungen einstellen

Augsburg
30.05.2022

Hohe Energiepreise: Mieter müssen sich auf gewaltige Nachzahlungen einstellen

Das Heizen wird für alle teurer. Bewohner von Mehrfamilienhäusern bekommen das aber erst mit Verspätung mit. Das kann für hohe Nachzahlungsforderungen sorgen.
Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

Plus Auf Bewohner von Mehrfamilienhäusern dürften 2023 vierstellige Nachzahlungen zurollen. "Mancher hat den Ernst der Lage nicht erkannt", sagt Mietervereins-Chef Weiand.

Die Stadtwerke werden zum 1. Juni ihre Preise für Energie bei einem Teil der Verträge anheben: Gas wird in der Grundversorgung um 40 Prozent teurer, Strom um zehn Prozent. Die betroffenen Haushalte wurden bereits angeschrieben. Rechnet man die Erhöhungen noch mit den Steigerungen zum Jahreswechsel zusammen (Strom um knapp sechs Prozent, Gas um knapp elf Prozent für den Durchschnittshaushalt in Augsburg), kommen erhebliche Steigerungen heraus. "Vor einem Jahr hätte sich solche Raten kaum noch jemand vorstellen können", sagt Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg. Er verweist darauf, dass andere Energieunternehmen in der Vergangenheit schon stärker hingelangt hätten. Insofern sei die Steigerung noch relativ moderat. Die Marktpreise in der Beschaffung seien nun einmal um das Vier- bis Fünffache gestiegen.

Nachzahlung wegen Energiekosten: Auch vierstellige Beträge sind möglich

Angesichts der Preissteigerungen bei allen Versorgern appellieren Mieterverein und der Eigentümerverband Haus und Grund an Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung, sich auf Nachzahlungen vorzubereiten. "Mancher hat den Ernst der Lage noch nicht erkannt", sagt Mieterverein-Vorsitzender Thomas Weiand. Mit der Nebenkosten-Jahresabrechnung für 2022, die wohl bei den meisten im Frühjahr 2023 ins Haus flattern wird, dürften happige Nachzahlungen fällig werden. In den monatlichen Nebenkosten, die mit der Miete zusammen überwiesen werden, sind die extremen Energiepreissteigerungen meist noch nicht berücksichtigt. "Die Nachzahlung kann auch in den vierstelligen Bereich gehen", warnt Weiand.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.05.2022

Eine Eigenversorgung zu. b durch Solarstrom wird bis heute verhindert. Die Stromlobby und Politik ziehen hier an einem Strang.

29.05.2022

Hier scheinen sehr eigenartige Vorstellungen darüber zu herrschen, wie die Preisgestaltung am Energiemarkt abläuft. Zunächst ist jeder Verbraucher frei, sich den Gas- und Stromversorger selbst zu wählen. Dafür gibt es Vergleichsportale wie Verivox.
Wird ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen mit Gas beheizt, wählt die Eigentümergemeinschaft gemeinsam den Gasversorger. Der Preis wird in der Regel einmal pro Jahr angepasst und bleibt für diesen Zeitraum fix. Die Abschlagszahlungen errechnen sich aus dem Preis und dem zu erwartenden Verbrauch, der sich normalerweise am Vorjahr orientiert. Am Ende der Heizperiode wird die Gesamtrechnung auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt und daraus ergeben sich Rück- und Nachzahlungen. Steigt der Preis in der nächsten Heizperiode werden die Abschlagszahlungen entsprechend angepasst. Dies schlägt sich im Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft nieder. Ein Vermieter ist gut beraten, deutlich erhöhte Abschlagszahlungen sofort an den Mieter weiterzugeben, wenn es nicht für alle Beteiligten böse Überraschungen geben soll.

Energieversorger werden nicht durch die Politik begünstigt, sondern sie haben nur dann Erfolg, wenn sie selbst die Energie möglichst günstig einkaufen. Energieversorger, die in den letzten Jahren vorausschauend und langfristig eingekauft haben, stehen heute noch vergeichsweise gut da. Energieversorger dagegen, die auf die günstigen Spotmärkte gesetzt und spekuliert haben, um möglichst billig anbieten zu können, bekamen zuletzt massive Probleme und konnten ihre Kunden nur noch mit hohen Verlusten beliefern.

28.05.2022

Energiekosten in Deutschland sind die teuersten in Europa.
Das liegt an der Verknüpfung zwischen der Politik und der Lobby. Und das ist einfach asozial.

28.05.2022

Genau das ist der Knackpunkt in DEU. Und der Ukraine Krieg wirkt wie ein Turbo auf die Preissteigerung. Es ist eingetreten, was Moskau voraus gesagt hat, wenn DEU unbedingt baldmöglichst weg vom RUS Gas will. Die Sanktionspolitik des Westens schadet uns derzeit mehr als Russland.

28.05.2022

>> Die Sanktionspolitik des Westens schadet uns derzeit mehr als Russland. <<

Die Folge "Preiserhöhung bei fossiler Energie" ist m.E. Primärziel und nicht Kollateralschaden. Der faschistisch-imperialistische Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kam der Klimaschutzlobby gerade recht, die stets höhere Preise als Lösung formuliert hat.

Wir hätten bedauernd-grinsend gleichzeitig Waffen liefern, Öl- und Gas aus Rus importieren, LNG-Terminals und PV- und Windkraftwerke bauen können...

28.05.2022

Die massive Preiserhöhung betrifft nicht nur die "fossile Energie".
Alles ist am Gaspreis gekoppelt, so dass regenerative Energie ebenfalls davon betroffen ist (Fernsehbericht "Mex" diese Woche).
Bei Einsatz der regenerativen Energie wird davon ausgegangen, dass die Idioten (die diese Form der Energie verwenden - ich gehöre auch dazu) nur CO2 einsparen wollen, aber keine Kosten.

Dieses Gesetz gibt es seit 1980 (Kopplung Energiekosten an Gaspreis)

28.05.2022

Ich wundere mich, dass nur "Mieter" von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Bezahlen Eigentümer von Wohnungen keine Heizkostenabschläge?

28.05.2022

Doch, natürlich. Aber Eigentümer bekommen darüber Bescheid und die Abschläge werden sofort angehoben.

Beim Mieter ist es so, dass ebenfalls der Eigentümer der Wohnung (also der Vermieter) die Erhöhung bekommt. Wenn der Vermieter nun dem Mieter aber die Erhöhung nicht sofort durchreicht, muss der Mieter eben die Nachzahlung Anfang 2023 leisten.

Wobei das aber auch nur bei Mietverträgen passiert, bei denen die Heizkosten in den Nebenkosten mit drin sind. Strom bezahlen ja eigentlich auch die meisten Mieter direkt an den Stromversorger.

28.05.2022

Unsinn, ein Wohnungseigentümer bekommt seine Nebenkostenabrechnung genauso wie der Mieter einmal im Jahr. Bestandskunden der Energieversorger erhalten auch keine unterjährigen Preiserhöhungen, d. h. es erhöhen sich nicht unterjährig die Abschlagszahlungen. Auch die Strompreise werden bekanntlich nur einmal jährlich angepasst.
Vernünftige Strom- und Gasversorger beschaffen ihre Energie zwei bis drei Jahre im Voraus, deswegen werden die aktuellen Marktpreise erst in zwei bis drei Jahren in voller Höhe bei den Verbrauchern ankommen.

28.05.2022

Zunächst muss man sagen, dass ALLE betroffen sind. Da die Energiekosten (laut einem Gesetz von 1980 vom Gaspreis abhängig sind) sind alle betroffen (Öl, Gas, Kohle, Fernwärme, Pellets, usw.).

Vermieter haben diese Kosten unterjährig zu entrichten, aber jährlich zu einem bestimmten Termin an die Mieter weiterzureichen. Im Gegensatz zu den Energiekonzernen müssen die Vermieter den Durchschnittspreis verwenden; dank Lobby müssen dies die Energiekonzerne das nicht!

31.05.2022

Tja, zu unterjährigen Preiserhöhungen kann es sehr wohl kommen, wenn man keine Preisbindung mehr hat. Das kommt u. a.
ganz gerne bei Zweijahresverträgen vor.

28.05.2022

>> Gas wird in der Grundversorgung um 40 Prozent teurer <<
>> ...vierstellige Nachzahlungen... <<

Die swa Grundversorgung Gas steigt von 7,70 auf 11,15 ct pro kWh
https://www.sw-augsburg.de/energie/swa-gas/

Welcher Verbrauch wäre aus dieser Erhöhung für eine 4-stellige Nachzahlung von EUR 1.000 erforderlich?

Das wären 28.985 kWh, was im MFH-Bau extrem viel ist!

Wird hier möglicherweise zur Parteinahme für Mieter etwas übertrieben?

28.05.2022

Der Preis war vor einem Jahr noch bei ca. 5 Cent ! Ihre 7,7 sind schon sehr hoch gegriffen .

28.05.2022

>> Der Preis war vor einem Jahr noch bei ca. 5 Cent ! <<

Vor einem Jahr - dann wird es ja für Mieter fast schon in der aktuellen NK-Vorrauszahlung enthalten sein bzw. in Kürze zu einer Anhebung der Vorauszahlung führen.

>> Ihre 7,7 sind schon sehr hoch gegriffen . <<

Die sind nicht hoch gegriffen, sondern einfach dem swa Preisblatt bis 31.5.2022 entnommen.

Dann ergibt sich auch nur eine Nachzahlung aus der Differenz von ca. 5 Cent auf 7,7 Cent pro kWh; wer rechnen gelernt hat also 2,7 Cent pro kWh - für 1.000 Euro macht das dann stolze 37.000 kWh - vielleicht mal die Fenster schließen liebe Mieter?

Die 37.000 entsprechen ca. Energieeffizienzklasse "H" bei 150 qm Wohnfläche im unsanierten 70er Jahre Einfamilienhaus.

Bei Mehrparteienhäusern sind die EUR 1.000 Nachzahlung innerhalb eines Jahres nicht realistisch erreichbar; über mehrere Jahre können sich die Heizkosten bei großen Wohnungen natürlich um einen 4-stelligen Betrag erhöhen.

Also wenn ich irgendwo einen Fehler drin habe bitte gerne korrigieren...