Der Aufprall war heftig. Von den beiden Autos blieben nur noch Wracks übrig. Bei dem schweren Unfall, der sich vergangenes Jahr am frühen Morgen von Allerheiligen auf der B17 in Augsburg ereignet hatte, hätte es auch Tote geben können. Eine 61-jährige Fahrerin erlitt schwere Verletzungen, der Unfallverursacher leichte. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Inzwischen wurde gegen den 21-Jährigen Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Zudem kam es unlängst zu einer ungewöhnlichen Situation. Dabei ging es um die berufliche Zukunft des jungen Mannes.
Augsburg
Angesichts des potenten Autos des Angeklagten, sollte die Frage diskutiert werden ob man junge Fahrer mit gedrosselten Autos auf die Strasse lässt. Bei Motorrädern wird dies auch durchgeführt. In der Probezeit wird das Fahrzeug auf meinetwegen 140 km/h und im Beschleunigungsverhalten begrenzt. Sicher bieten moderne Autos dies, verpflichtend ist es leider nicht. Eine hohe Versicherungsprämie bewirkt nichts so lange die Eltern diese über den Zweitwagentarif bezahlen. Die praktische Abschlussprüfung soll der junge Mann doch ablegen können, er hat ja mehrere Prüfungsaufsichten im Raum. Zur Not stehen Zivilbeamte vor der Tür. Kritisch sehe ich die geäusserte Suizidabsicht, eine Schutzbehauptung?
Nachdem er mit Alkohol am Steuer war und sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte, wäre ein lebenslanges Fahrverbot sinnvoll. Alles andere sind nur Ausreden.
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