Nach Streit auf Plärrer: Polizist klagt gegen Missbilligung durch Präsidium
Plus Die Polizei in Augsburg rügte das Verhalten eines Beamten, es ging um Vorfälle während des Volksfestes und mehrerer FCA-Heimspiele. Der Mann zieht vor das Verwaltungsgericht.
Wie dürfen und müssen sich Polizisten in ihrer Freizeit verhalten? Das war eine der Fragen, um die sich nun eine Verhandlung am Augsburger Verwaltungsgericht drehte. Ein Polizeiobermeister hatte gegen den Freistaat geklagt, weil er vom Polizeipräsidium in Augsburg, für das er tätig ist, eine schriftliche Missbilligung erhalten hatte. Die Behörde hatte Anstoß daran genommen, dass der Beamte auf dem Plärrer privat in einen Streit geraten war und zudem Videoaufnahmen, die er während seiner Dienstzeit bei Einsätzen im Zusammenhang mit Heimspielen des FC Augsburg gefertigt hatte, auf dem sozialen Netzwerk Instagram ins Internet gestellt hatte.
Hintergrund des ersten Sachverhaltes war offenbar eine Auseinandersetzung während des Herbstplärrers 2019 gewesen. Der Polizist soll mit seiner Tochter ein Fahrgeschäft besucht und sich danach an die Plärrerwache der Polizei gewandt haben. Dem Vernehmen nach sagte er dort, dass seine Tochter sich an der Hand verletzt habe, zudem hätte ihn von den Betreibern des Fahrgeschäftes jemand beleidigt. Offenbar hatten die Betreiber dieser Volksfest-Attraktion einen anderen Blick darauf, wie sich die Auseinandersetzung entwickelt hatte – und stellten ihrerseits Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Polizisten. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, das Polizeipräsidium rügte dennoch, die Verhaltensweise des Beamten auf dem Plärrer sei geeignet, ein schlechtes Bild auf die bayerische Polizei in der Öffentlichkeit hervorzurufen.
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