Neue Mietobergrenzen soll Wohnungssuche für Ärmere leichter machen
Plus 2022 wurden die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger in Augsburg teils erheblich gekürzt. Auch das führte zu Problemen bei der Suche nach günstigem Wohnraum.
Die Mietobergrenzen, also die maximalen Mietkosten, die für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger übernommen werden, wurden vor einem Jahr vom Stadtrat teils erheblich gesenkt. Der bis dahin verwendete Bemessungsmaßstab der Stadt war rechtlich nicht zulässig – es musste ein neues Verfahren angewendet werden. Vertreter von Sozialverbänden kritisierten das Vorgehen. Menschen mit wenig Geld würden es so noch schwerer haben, auf dem angespannten Augsburger Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Nach nur einem Jahr musste die Mietobergrenze von der Stadt jetzt wieder angepasst werden. Seit Januar bekommen Leistungsempfänger bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen wieder mehr Geld. Dafür gibt es einen Grund.
Die Wohnungssuche ist gerade für Menschen mit wenig Geld schwer – selbst wenn ihnen geschultes Personal zur Seite steht, ist das noch keine Garantie für einen Mietabschluss. Im vergangenen Jahr konnte Sozialarbeiterin Verena Ryssel, die beim Katholischen Verband für Soziale Dienste (SKM) im Fachbereich Wohnungsnotfallhilfe und Streetwork arbeitet, wenig Erfolgsmeldungen sammeln. "Abgesehen von wenigen Vermietern, die Wohnraum günstig zur Verfügung stellen oder stellten, gelang es ansonsten zu diesen Konditionen nicht, unsere Hilfesuchenden in passenden Wohnraum zu vermitteln. Über das Jahr hat sich seitens der Betroffenen durchaus Frustration gezeigt", sagt sie rückblickend. So hätte manch einer in seiner Not zu einer "kreativen Lösung" gegriffen und hätte zeitweise im Zelt, Auto oder Wohnwagen gewohnt.
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