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Stadt Augsburg nimmt Waffenbesitzer ins Visier: Ex-Staatsanwalt kämpft um seinen Revolver

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Stadt nimmt Waffenbesitzer ins Visier: Ex-Staatsanwalt kämpft um seinen Revolver

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    In Augsburg ist der Kleine Waffenschein beliebt. Er berechtigt zum Tragen von Schreckschusswaffen. Diese sind von scharfen nur schwer zu unterscheiden.
    In Augsburg ist der Kleine Waffenschein beliebt. Er berechtigt zum Tragen von Schreckschusswaffen. Diese sind von scharfen nur schwer zu unterscheiden. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbol)

    Der Jurist hat schon eine ganze Weile nicht mehr als Staatsanwalt oder Richter gearbeitet, wohl seit Jahrzehnten nicht. Aber damals, in den 1980er Jahren, sah er sich offenbar wegen seines Berufes in der Justiz einer größeren Bedrohungslage ausgesetzt. Der pensionierte Beamte hatte zumindest nach Angaben des Verwaltungsgerichtes in Augsburg im Jahr 1981 eine sogenannte Waffenbesitzkarte erhalten, also die Erlaubnis, eine scharfe Waffe zu besitzen. Es ging um einen Revolver. Der Grund für diese Erlaubnis: Der Mann war „aufgrund hoheitlicher Tätigkeit“ einer „erheblichen Gefährdung“ ausgesetzt, so stufte es damals die zuständige Behörde ein. 2024 entschied das Ordnungsamt in Augsburg, dass der Mann die Waffenbesitzkarte nicht mehr benötige und widerrief sie. Es ist in mancherlei Hinsicht ein exemplarischer Fall.

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    1 Kommentar
    Franz Xanter

    Hervorragende personelle Ausstattung, umfangreiches sofortiges Fachwissen, Entscheidungsfreude parat, kann eigenständig Prioritäten setzen! Nur warum passiert dies nicht auch in all den anderen Bereichen? Jetzt lasst uns mal nachdenken: Ach so, bedarf keiner umfassenden Bewertung und wahrscheinlich mit einem Federstrich möglich; darum.

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