
Prozess in Augsburg: Frau bestellte Falschgeld für Pokerrunde

Plus Eine Frau hatte im Internet 200 falsche Geldscheine für eine Pokerrunde geordert. Vor dem Augsburger Gericht ging es um die Frage: Falschgeld oder Spielgeld?

Falschgeld oder Spielgeld? Gefängnis oder Freispruch? Das waren die Fragen, die ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller zu klären hatte. Wer sogenannte "Blüten" aus dem Internet ordert, muss mit einer Freiheitsstrafe "von nicht unter einem Jahr" rechnen, wie es im Gesetz heißt. Falls er oder sie erwischt wird, natürlich. Im weltweiten Web kann man sich nicht nur nachgemachte Banknoten schicken lassen, sondern auch Spielgeld, das sich allerdings ganz klar von echten Scheinen unterscheiden muss. Es gibt Grenzfälle, wie der Prozess gegen eine 32-jährige Frau gezeigt hat.
Sie hatte bei einem Online-Shop 100 Zehn-Euro-Scheine und 100 Zwanziger geordert, den Pack zu je 10,95 Euro. "Ich wollte Spielgeld für eine Pokerrunde bei einer Geburtstagsfeier, so kleine Mini-Scheinchen, mit denen auch Kinder spielen", begründete die Angeklagte (Verteidiger: Jörg Seubert) ihren Internetkauf. Das Päckchen mit den Scheinen kam allerdings nie bei ihr an. Es wurde von einem Lieferdienst versehentlich bei einem Arzt abgegeben, der es zur Polizei brachte.
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