Die Regeln zum Gehwegparken bleiben in Augsburg weiter ungeklärt
Plus Die Stadt Augsburg will beim Gehwegparken einheitliche Maßstäbe schaffen, doch eine Frage ist offen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub übt Grundsatzkritik.
Das künftige Vorgehen der Stadt beim Thema Gehwegparken wird wohl erst nach der Sommerpause klar werden. Wie berichtet hatte das Baureferat im Juni einen Kriterienkatalog vorgestellt, anhand dessen geprüft werden soll, ob in einer Straße Gehwegparken möglich ist. Einerseits hatte Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) im Kommunalwahlkampf angesichts der steigenden Autodichte eine solche Prüfung angekündigt, andererseits werden in der Praxis Gehwege teils so zugeparkt, dass es für den Fußverkehr eng wird.
In aktuellen Regelwerken zum Straßenbau werden 2,5 Meter Gehwegbreite vorgeschlagen. Auch die Stadt stellt fest, dass eine Unterschreitung zu Verlust bei Komfort und Sicherheit führe. Dies gelte speziell bei der Nutzung von Rollatoren oder Kinderwagen. Die Mindestbreite von 1,5 Metern aus der Straßenverkehrsordnung sei heute nicht mehr zeitgemäß. Darum schlägt die Stadt eine Mindestgehwegbreite von zwei Metern und eine Restfahrbahnbreite von 3,5 Metern vor, allerdings versehen mit dem Zusatz, dass man in Ausnahmefällen beim Gehweg doch auf 1,5 Meter gehen könne. Allerdings darf es sich dann nicht um einen Schulweg oder Zugang zu einer Haltestelle handeln. In der Folge würden in Lechhausen 77 Gehweg-Stellplätze legalisiert werden (bei 1,5 Metern Gehwegbreite), 81 bisher teils seit Jahrzehnten "wild" genutzte Abstellplätze auf Gehwegen würden aber wegfallen. Mehrere Kontrollaktionen der Verkehrsüberwachung im betroffenen Gebiet zwischen Blücher- und Neuburger Straße hatten Anwohner und Anwohnerinnen erbost.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Und man sieht schon auch an den Reaktionen der Anwohner, dass sie glauben, es gäbe so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" für das Parken von sperrigen Privateigentum im öffentlichen Raum.
Wäre es überhaupt zulässig, wenn die Stadt Augsburg Vorschriften erlässt, die nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang sind ?
Die STVO gilt doch bundesweit ? Oder darf die jede Stadt auslegen, wie es gerade passt ?
Schreckliches Rumgeeiere. Entweder man einigt sich auf eine einheitliche Gehwegbreite oder nicht. Es gibt meines Erachtens kein Grundrecht auf einen Parkplatz vor der Tür zu Lasten der Fußgänger. Aber die Stadt will es mal wieder allen recht machen. Wird nicht gehen.
Wieso weden eigtl. keine Parkflächen abmarkiert. Dann weiß jeder wo er stehen kann und man kann nachvollziehen, wer zu weit auf der Straße parkt und die Fahrbahn einengt. Geht zum Bsp. in der Schweiz. Dann entsprechend kontrollieren und das Thema ist durch.