Streit um Corona-Regeln: To-go-Verkauf im Palladio ist weiter möglich
Bernhard Spielberger will weiterhin Speisen und Getränke am Palladio in Augsburg auch an Ungeimpfte verkaufen. Mit der Stadt hofft er, sich zu einigen.
Eine "kleine Meinungsverschiedenheit" mit der Stadt nennt der Betreiber des Augsburger Restaurants Palladio, Bernhard Spielberger, das Hin und Her mit den Behörden. Entgegen anderslautender Aussagen habe die Stadt sein Konzept nicht gestoppt, sondern nur die Vermietung von Tischen an die Gäste untersagt. Es gebe am Palladio weiterhin Glühwein, Kinderpunsch, Bratwurstsemmel und Pizza "to go", also zum Mitnehmen, was alles auf dem naheliegenden Privatgelände am See konsumiert werden dürfe.
Palladio: Essen und Trinken ohne 2G-Regelung
Wie berichtet hatte Spielberger am Freitag Essen und Trinken zum Mitnehmen angeboten und dabei ausdrücklich ohne 2G-Regelung auch Ungeimpfte eingeladen. Wer wollte, konnte sich einen Stehtisch leihen und sich an Feuerschalen wärmen. Das Konzept kam an und lockte schon am Freitag mehrere 100 Menschen an das Restaurant.
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Der weiße Ritter in schimmernder Rüstung und Held von Gerold R. kämpft weiter gegen das himmelschreiende Unbill dieser Zeit. Mit an Genialität grenzender Bauernschläue treibt er seine Gegnerin vor sich her und versetzt ihr den nächsten Hieb. Die Berichterstatter freuen sich über eine Fortsetzung des lokalen Scharmützel und können gar nicht genug Details davon verkündigen.
Ob es chronisch infantile Trotzphasen sind, die hier eine seltsame Blüte treiben? Wie dem auch sei. Dass es hier mehr um ein Ego als um die Sache geht, sollte mittlerweile eigentlich Jedem klar sein. Außer vielleicht den Groupies, die in den Kommentaren immer Mal wieder ihre Sympathien für diese Soap bekunden.
Recht so! Für mich ist der Wirt ein Held. 2G in der Außengastronomie ist keine medizinisch sinnvolle Schutzmaßnahme sondern nur eine Schikane, um durch soziale Ausgrenzung zum Impfen zu nötigen. Wann kommt die 2G- Regel für die Naherholungsgebiete?
dank Herrn Spielberger haben wir das ganze Dilemma noch
" 35 GwO :
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. "
Es ist unverständlich , warum die Stadt Augsburg hier nicht ihrer gesetzlich festgeschriebenen Pflicht (!!) zum Handel nachkommt ?!
Die Gewerbezulassung ist (!) zu untersagen , ... bei Unzuverlässigkeit mit dem Ziel des Schutzes der Allgemeinheit .
Wo und wann - wenn nicht im Fall "Spielberger" - liegt eigentlich Par. 35 GwO vor ?!
Warum untersagt die Stadt nicht die aktuellen Spielberger Tätigkeiten ( des beständigen Provozierens) ? !
Daß die Bedingung des Schutzes der Allgemeinheit , aber auch der Bediensteten , und die Voraussetzung der "Unzuverlässigkeit" im Fall "Spielberger" vorliegen , ist doch ohne Zweifel glasklar !
Warum ist er denn unzuverlässig? Er hat einfach das gemacht, was gesetzlich zugelassen ist / war. Abgesehen davon ist die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel sowieso sehr gering, das haben die Aerosol-Forscher vor ein paar Tagen nochmal betont.
Ist Herr Spielberger derjenige der seine Meinung an die Gäste weitergibt oder "delegiert" er seine Mitarbeiter ab?