
Tödlicher Schlag am Königsplatz: Anklage stellt Tat anders dar

Plus Nach der tödlichen Attacke am Königsplatz hielten die Ermittler eine Pressekonferenz ab. Die Anklage schildert den Angriff nun anders. Wann startet der Prozess?

Am 9. Dezember vergangenen Jahres hielten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz ab. Thema war ein Augsburger Kriminalfall, der so viel Aufmerksamkeit erregte wie vielleicht zuletzt der Mord an dem Polizisten Mathias Vieth. Es ging um einen tödlichen Schlag am Königsplatz, Opfer war ein 49-jähriger Passant gewesen, ein Mitglied der Augsburger Berufsfeuerwehr. Das Interesse an dieser Pressekonferenz war gewaltig, der Medienrummel groß, noch heute ist die Übertragung etwa auf der Internetseite des ZDF zu sehen. Es fielen an diesem Nachmittag eindeutige Sätze der Ermittler zum Tatablauf, die aus heutiger Sicht erstaunen. In der Anklageschrift der Augsburger Staatsanwaltschaft jedenfalls ist von ihnen nicht mehr viel übrig.
Der damalige Kripo-Chef Gerhard Zintl sagte etwa, das spätere Opfer habe sich am Königsplatz umgedreht, sei auf eine Gruppe zugegangen und "war plötzlich umringt von diesen sieben jungen Männern". Doch erste Zweifel an dieser Darstellung kamen bereits einen Tag später auf, als das Video der Frontscheiben-Kamera eines Taxis bekannt wurde, einer sogenannten Dashcam.
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Das war ein richtiges Schurkenstück. Der Polizei und der Justiz.
Die DAZ nannte die zu Unrecht Inhaftierten mit ziemlicher Berechtigung politische Gefangene.
Wenn Tatsachen so verdreht bis negiert werden, um nicht einem Sachverhalt Rechnung zu tragen sondern einer politischen Haltung Ausdruck zu verleihen, dann ist das für den Rechtsstaat äußerst gefährlich.
Zum Glück und großen Aufatmen, ist auf das BVerfG noch Verlass.
Für die Richter am OLG München, die die Haftbefehle wider besseres Wissen(könnens) wieder eingesetzt haben, schwebt mir eigentlich ein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor.
Es bleiben jede Menge an Fragen offen. Letztlich waren es keine unterschiedliche Meinungen, sondern eine falsche Auslegung der Tatsachen. Üble Reaktionen der öffentlichen Meinung wurden ganz bewusst in Kauf genommen.
Schließlich gelingt es nur selten, dass mit einer Kamera oder Dash Cam Tatsachen festgehalten werden können, deswegen stellt sich auch die Frage, ob es öfters diese Art einer Auslegung von Straftaten gibt.
Unser bayerische Innenminister Herrmann hält sich wohl heraus, obwohl er deswegen doch einiges zu tun hätte.
Wir müssen wohl leider davon ausgehen, dass die Tatbeteiligten ohne diese Kameraaufnahmen ganz schlechte Karten hätten. Sie würden jedenfalls heute noch alle in Haft sitzen und sie müssten wohl ihre Unschuld beweisen. Staatsanwaltschaften in Deutschland haben eigentlich die Pflicht, auch entlastende Fakten zusammenzutragen und in die Bewertung eines Falles einfließen zu lassen. Dieses Prinzip scheint (zumindest in Augsburg) bei bestimmten Taten und Tätergruppen außer Kraft gesetzt zu sein. Das ist bedenklich.
Und was folgt daraus nun? Hat die Augsburger Kripo, der von Anfang an ausführliches Bildmaterial vom Tatgeschehen vorlag, die Öffentlichkeit bewusst belogen? Und warum? Ohne die Bilder der Dashcam des Taxis und die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde säßen vermutlich heute noch alle sieben Tatbeteiligten in Untersuchungshaft, einige davon unschuldig. Was hat die Augsburger Staatsanwaltschaft bewogen, die sachgerechte Entscheidung des Landgerichts Augsburgs anzufechten? Warum hat das OLG München eine offensichtlich falsche Entscheidung getroffen? Dieser Fall birgt einige Aspekte eines Polizei- und Justizskandals.
Wenigstens hat die Polizei der Versuchung widerstanden, der in den sozialen Medien erhobenen Forderung nachzugeben und Täterbeschreibungen und Fahndungsphotos herauszugeben. Sonst hätten wir in der aufgeheizten Stimmung weihnachtliche Jagdszenen in Augsburg erlebt. Gewünscht hätten sich wohl das einige.