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  3. Augsburg: Tödlicher Streit am Kö: Anwälte wollen Entschädigung für Mandanten

Augsburg
18.06.2020

Tödlicher Streit am Kö: Anwälte wollen Entschädigung für Mandanten

Nach dem tödlichen Schlag am Augsburger Königsplatz hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben - allerdings nur noch gegen drei der ehemals sieben Verdächtigen, und nur gegen den mutmaßlichen Haupttäter.
Foto: AZ-Archiv

Plus Nach dem Tod eines 49-Jährigen am Königsplatz in Augsburg saßen erst sieben junge Männer in Haft, jetzt nur noch einer. Wie die Anwältin der Frau des Opfers reagiert.

Sie saßen rund drei Monate in Untersuchungshaft. Sechs junge Männer aus Augsburg, die Anfang Dezember 2019 mit einem siebten Kumpel zusammen in der Augsburger Innenstadt unterwegs gewesen waren. Ein 49-jähriger Mann starb in der Nacht nach einem tödlichen Schlag, dem ein Streit mit jungen Männern aus der Gruppe vorausgegangen war. Zugeschlagen hat mutmaßlich ein 17-Jähriger aus der Gruppe. Für die Tat aber wanderten nach Anträgen der Staatsanwaltschaft zunächst alle sieben Verdächtigen ins Gefängnis, ehe sie mit Ausnahme des Hauptverdächtigen im März endgültig freikamen. Wie berichtet, muss sich wegen des Todes des 49-Jährigen jetzt nur noch der 17-Jährige verantworten. Mehrere Anwälte der anderen Jugendlichen wollen nun, dass ihre Mandanten für die Zeit der Untersuchungshaft entschädigt werden.

Laut Gesetz bekommen Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, 25 Euro für jeden Tag im Gefängnis. Bei rund drei Monaten Untersuchungshaft bedeutet dies potenziell eine Summe von etwa 2200 Euro. Die Ansprüche wolle er nun geltend machen, sagt Anwalt Felix Dimpfl, der einen 18-jährigen Augsburger aus der Gruppe verteidigt. Dimpfl hatte mit einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde großen Anteil daran, dass die sechs Jugendlichen und jungen Männer im März aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren. Das Verfahren gegen seinen Mandanten wurde wie gegen drei weitere Beschuldigte mittlerweile eingestellt. Der junge Mann habe "vollumfänglich zu Unrecht in U-Haft" gesessen und müsse entschädigt werden, sagt Dimpfl. Immerhin, sagt der Anwalt, habe sein Mandant seinen Ausbildungsplatz trotz der U-Haft nicht verloren, sein Arbeitgeber habe zu ihm gehalten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.06.2020


GUENTER S.
es ist nun mal ganz klar erwiesen durch Camera aufnahmen das der gute leicht angetrunkene Feuerwehrmann zurückgegangen ist und den 17 Jährigen Tätlich angegriffen hat !! wenn das andersrum gewesen währe hätten alle nur von der sogenannten Nothilfe gesprochen und es wäre niemals zu einer derartig übertriebenen Situation von Vorverurteilung gekommen . aber leider muss man ja feststellen in Deutschland das es immer rechter wird und jugendliche auch wenn sie schon in der dritten und vierten Generation in Deutschland leben in´immer Ausländer bleiben !! ist dieses Gedankengut vielleicht noch Demokratie ???

20.06.2020

.
Durch diese wacklige, unscharfe Video (falls wir von demselben reden)
sehe ich gar nichts "ganz klar erwiesen" - da sollte man sich hierzu jeglicher
Äußerungen enthalten - und das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen
und des gerichtlichen Verfahrens abwarten.

Polizei und Justiz können`s wohl besser als Sie!

Und die Behauptung, der Feuerwehrmann sei leicht angetrunken
gewesen - wie belegen Sie diese?
.

18.06.2020

Die Schadenersatz Forderungen sind absolut berechtigt juristisch gesehen! Politisch motiviert vom Alpha bis zum Omega, ein Skandal wie fast alles bei unserer Bundesregierung bzw Landesregierungen, vielleicht sogar politische Einflussnahme durch den Lord Protektor Markus Söder! Thetruthisoutthere!

18.06.2020

>> Dass sein Mandant überhaupt in U-Haft sitzen musste, könne er aber nach wie vor nicht nachvollziehen. ... Der 18-Jährige ist wie ein 20 Jahre alter Mann ebenfalls angeklagt worden. Sie haben sich laut den Vorwürfen aber nur noch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht ... <<

Da wird von "nur" gefährlicher Körperverletzung gesprochen...

18.06.2020

wenn es zur Anklage Kommen sollte Hoffe ich nur das zur genüge gewürdigt wird das der leider zu Tode gekommene aber eigentlich der Verursacher der Streitigkeiten war !!! wann hört endlich die Diskriminierung durch Ältere auf ?? sie sind nicht immer die besseren Deutschen

19.06.2020

Ich hoffe das war Sarkasmus. Menschen die zu einem tödlichen Klaps ausholen, wenn sie verbal provoziert werden, gehören in Sicherheitsverwahrung. Daran sollte man am Ende der Haft denken, wenn das Gewaltpotential des Täters nicht abgenommen hat.

19.06.2020

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Frage an Friedrich Behrendt:

Waren Sie unmittelbarer Zeuge des tödlichen Vorfalls??

Worauf stützen Sie Ihre Behauptung?

Auf (nur) Ihnen bekannte Ermittlungen der Polizei?

Auf Hörensagen? Werden sie konkret !

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