Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Überfall auf Tankstelle - Darum ist 19-Jähriger nicht in U-Haft

Augsburg
23.09.2022

Überfall auf Tankstelle: Darum ist der 19-Jährige nicht in Untersuchungshaft

Die Polizei hat einen Verdächtigen festgenommen, der die Tankstelle in Augsburg überfallen haben soll.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Ein bewaffneter Täter hat am Dienstag eine Tankstelle in Haunstetten überfallen und Bargeld gefordert. In Untersuchungshaft muss er nicht. Das hat mehrere Gründe.

Es ist ein Fall, der Aufsehen erregte: Am Dienstag ging gegen 16 Uhr ein Mann in die OMV-Tankstelle in der Landsberger Straße, zückte eine Waffe, bedrohte eine Angestellte und forderte Geld. Nachdem die Frau ihm einen Betrag im unteren vierstelligen Eurobereich gegeben hatte, floh er mit dem Auto. Am Abend stellte sich ein 19-Jähriger selbstständig der Polizei. Zwar erließ ein Richter gegen den Mann einen Haftbefehl, ins Gefängnis muss der Verdächtige aber dennoch nicht. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Warum ist das so?

Die Aral-Tankstelle an der Ulmer Straße in Leipheim wurde binnen zwei Jahren zweimal überfallen.
20 Bilder
Diese Überfälle beschäftigten den Großraum Augsburg
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass der 19-Jährige sich selbst gestellt hatte, also nicht weiter vor den Fahndern der Polizei floh. Um einen Haftbefehl zu vollstrecken, braucht es bei den allermeisten Delikten einen konkreten Haftgrund, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei einem Verdächtigen, der von sich aus zur Polizei geht, ist es zumindest nicht ganz einfach, einen der Haftgründe argumentativ aufrechtzuerhalten.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.