Überfall auf Tankstelle: Darum ist der 19-Jährige nicht in Untersuchungshaft
Plus Ein bewaffneter Täter hat am Dienstag eine Tankstelle in Haunstetten überfallen und Bargeld gefordert. In Untersuchungshaft muss er nicht. Das hat mehrere Gründe.
Es ist ein Fall, der Aufsehen erregte: Am Dienstag ging gegen 16 Uhr ein Mann in die OMV-Tankstelle in der Landsberger Straße, zückte eine Waffe, bedrohte eine Angestellte und forderte Geld. Nachdem die Frau ihm einen Betrag im unteren vierstelligen Eurobereich gegeben hatte, floh er mit dem Auto. Am Abend stellte sich ein 19-Jähriger selbstständig der Polizei. Zwar erließ ein Richter gegen den Mann einen Haftbefehl, ins Gefängnis muss der Verdächtige aber dennoch nicht. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Warum ist das so?
Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass der 19-Jährige sich selbst gestellt hatte, also nicht weiter vor den Fahndern der Polizei floh. Um einen Haftbefehl zu vollstrecken, braucht es bei den allermeisten Delikten einen konkreten Haftgrund, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei einem Verdächtigen, der von sich aus zur Polizei geht, ist es zumindest nicht ganz einfach, einen der Haftgründe argumentativ aufrechtzuerhalten.
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