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Untreue in Augsburg: Städtischer Bestattungsdienst Grund für Gerichtsprozess

Augsburg

165.000 Euro Schaden und Untreue beim Bestattungsdienst? Städtische Mitarbeiter vor Gericht

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    Beim städtischen Bestattungsdienst sollen Erschwerniszuschläge für Bestattungen zu Unrecht genehmigt worden sein.
    Beim städtischen Bestattungsdienst sollen Erschwerniszuschläge für Bestattungen zu Unrecht genehmigt worden sein. Foto: Thomas Frey, dpa (Symbolbild)

    Ab Montag müssen sich drei Beschäftigte des Augsburger Grünamts bzw. des städtischen Bestattungsdienstes vor Gericht verantworten. Es geht um Erschwerniszuschläge für Bestattungsdienstleistungen, die zu Unrecht genehmigt worden sein sollen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von 164.908 Euro aus, der durch Untreue bzw. Untreue durch Unterlassen entstanden sein soll. Die Vorgänge sollen sich zwischen Oktober 2019 und Oktober 2021 abgespielt haben. Das Verfahren vor einem Schöffengericht am Amtsgericht ist bis in den Juni terminiert.

    Der städtische Bestattungsdienst (nicht zu verwechseln mit dem Friedhofswesen, das den Betrieb der Friedhöfe regelt) bietet Bestattungsdienstleistungen vergleichbar mit einer Bestattungsfirma an. Er ist dem Grünamt zugeordnet. Das städtische Rechnungsprüfungsamt hatte sich in der Vergangenheit vertieft mit dem Bestattungsdienst auseinandergesetzt, weil dort aus seiner Sicht Regelungen hinsichtlich Dokumentation, Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten sowie Arbeitszeit und Zuschlagsberechnung nicht durchgehend eingehalten wurden. Unklar ist, inwieweit das jetzt startende Strafverfahren eine Folge der Untersuchungen der Rechnungsprüfer ist.

    Stadt hat einige Vorgehensweisen geändert

    Die Stadt änderte infolge der Untersuchungen einige Prozesse, etwa bei der Gewährung von freien Tagen und bei der Entgeltberechnung. Das Rechnungsprüfungsamt hatte zu beiden Themen deutliche Kritik geäußert. 2023 wurde seitens der Stadt ein Organisationsbericht veröffentlicht, der einige Änderungen auch bei der zeitlichen Erreichbarkeit vorschlug, um das Thema Arbeitszeiten in den Griff zu bekommen. Grundsätzlich wurde aber am Bestattungsdienst festgehalten, um auch weniger wohlhabenden Bürgern ein würdiges Begräbnis zu ermöglichen. Auch die Organisation von Sozialbegräbnissen fällt in die Zuständigkeit des Bestattungsdienstes.

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