Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Urteil nach Krawallnacht in Augsburg: "Fühlten Sie sich als toller Kerl?"

Augsburg
20.01.2022

Urteil nach Krawallnacht in Augsburg: "Fühlten Sie sich als toller Kerl?"

Die Polizei hatte im Juni 2021 auf der Maxstraße in Augsburg einen Pulk von Hunderten Feiernden aufgelöst. Es kam zu Krawallen. Bei dem Einsatz wurden zahlreiche Beamte verletzt.
Foto: Andreas Herz, dpa (Archivbild)

Plus Er galt als einer der Rädelsführer in der Krawallnacht in der Augsburger Maxstraße: Ein 19-Jähriger wurde jetzt verurteilt. Er hatte mit einer milderen Strafe gerechnet.

Der 19-Jährige sitzt mit hängenden Schultern und gesenktem Blick auf der Anklagebank. Auf dem Video, das Richterin Silvia Huber eben noch abspielte, hatte der junge Mann eine andere Körperhaltung eingenommen. Die Sequenz zeigt eine Momentaufnahme aus der Krawallnacht auf der Maximilianstraße im Juni 2021. Junge Menschen bevölkern den Herkulesbrunnen, die Stimmung ist aufgeheizt, Gejohle ist zu hören. Aus dem Pulk heraus wirft der Angeklagte etwas in Richtung Polizei, lässt sich dafür von Umstehenden feiern. Der Heranwachsende wird unter anderem des Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Der Prozess vor einem Augsburger Schöffengericht ist ein weiterer nach jenen Ausschreitungen, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Der Angeklagte selbst hofft auf ein mildes Urteil. Doch es kommt etwas anders.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

"Normalerweise bin ich nicht so. Ich schäme mich dafür und bedaure es sehr", entschuldigt sich der Angeklagte, der geständig ist. Er soll nicht nur vier Mal Flaschen und ein gefülltes Tetra Pak in Richtung Polizei geworfen, sondern auch "ACAB" (All Cops Are Bastards) gerufen und den Beamten den Mittelfinger gezeigt haben. An jenem Abend war der Auszubildende aus dem Landkreis Günzburg mit vier Freunden zunächst in Ulm in einer Shisha-Bar. Danach wollte die Gruppe nach Augsburg auf die Maxstraße. Dahin also, wo sich viele junge Menschen gerne treffen und während der strikten Corona-Einschränkungen im vergangenen Sommer besonders viel los war.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.01.2022

Auf Bewährung, was hat das für eine Aussenwirkung ? Das heißt ich kann machen was ich will ins Gefängnis muss ich eh nicht.

28.02.2022

Ein Schuss vor den Bug hat schon so manchen Halbstarken kurriert. Im Knast selbst lernt er sicher nicht die "Richtigen" kennen und es besteht die Gefahr, wirklich auf die schiefe bahn zu geraten.
Für Ihren Sohn würden Sie sich sicher auch eine 2. Chance wünschen, oder?