Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Kita Lotta & Levi bleibt zu: Anwalt der Stadt Augsburg erklärt Details

Augsburg
23.02.2023

Stadt zum Fall Lotta & Levi: "Wenn man nicht einschreitet, passiert tatsächlich was"

Der Eilantrag der Kita-Trägerin von Lotta & Levi wurde abgelehnt. Die Kita bleibt vorerst geschlossen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Die Stadt Augsburg hat sich vor Gericht durchgesetzt, die Kita Lotta & Levi bekommt ihre Betriebserlaubnis vorerst nicht zurück. Der Anwalt der Stadt erklärt die Hintergründe.

Seit Mai 2021 hat Julia Gergely die Kita Lotta & Levi im Innovationspark betrieben, doch es lief nicht immer rund. Bereits vor einem Jahr wurde die Kita-Trägerin das erste Mal von der Stadt angehört, ihr wurde damals mit dem Entzug der Betriebserlaubnis gedroht, sagt Simon Bulla, Anwalt der Stadt Augsburg. Damals durfte Gergely mit Auflagen weitermachen, doch nun wurde ihr die Betriebserlaubnis endgültig entzogen. Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am Donnerstag in einer 21-seitigen Begründung unter anderem fest, dass sich an der Situation nichts geändert habe und dass es deshalb den Eilantrag gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis ablehnt. Bulla erläutert nun die Hintergründe für den Entzug der Betriebserlaubnis.

Vor zwei Wochen zog die Stadt Augsburg als Aufsichtsbehörde die Reißleine. Vorausgegangen waren eine Vielzahl von Beschwerden, Ermahnungen und Auflagen, der Bescheid der Stadt an Kita-Trägerin Gergely soll 47 Seiten umfasst haben. Dokumente und Schriftwechsel aus vier Ordnern sollen dann auch dem Verwaltungsgericht zur Verfügung gestellt worden sein. "Die Trägerin hat wiederholt und nachhaltig gegen die Meldepflicht verstoßen", sagt Jurist Simon Bulla. Unter anderem wurden der Aufsichtsbehörde Personalwechsel nicht mitgeteilt. Deshalb habe auch nicht überprüft werden können, ob etwa der Betreuungsschlüssel passt. Der Gesetzgeber habe aber genau geregelt, was als zuverlässig oder unzuverlässig gelte. 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.02.2023

Hurra, die Existenz eines Mittelständlers wurde vor Gericht vernichtet!
Rund um den Königsplatz wird mit schöner Regelmäßigkeit ein Passant ins Krankenhaus oder auf den Friedhof geprügelt. Da könnte sich diese ach so tolle Stadt engagieren.