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  3. Online-Angebot: digitale Dienstleistungen bei der Verwaltung in Augsburg

Augsburg
09.01.2023

Wie die Augsburger Stadtverwaltung ihr Online-Angebot ausbaut

Die Stadt bietet relativ viele stark nachgefragte Dienstleistungen inzwischen online an.
Foto: M. Hochgemuth (Archiv)

Plus Seit diesem Jahr müssten alle Verwaltungsdienstleistungen digital als Online-Dienste angeboten werden. Das klappt in Augsburg zwar noch nicht, aber besser als andernorts.

Die Beantragung einer Geburtsurkunde, Auskunft zu Fundsachen, Anmeldung einer Mülltonne und seit 1. Januar auch das Stellen eines Bauantrags: Die Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Augsburg verlagern sich weiter ins Internet. So überstieg die Zahl der Melderegisterauskünfte via Internet 2021 die Zahl der analogen Auskünfte (die Statistiken für 2022 werden noch erstellt). Bei der Reservierung von Wunschkennzeichen liegen digitale und analoge Anträge zahlenmäßig inzwischen fast gleichauf. Man liege gemeinsam mit den Städten München und Nürnberg, mit denen bei der Ämterdigitalisierung zusammengearbeitet wird, auf den Spitzenplätzen in Bayern, so Personal- und IT-Referent Frank Pintsch (CSU). Gleichwohl gelingt es selbst den drei Großstädten nicht, alle Verwaltungsdienstleistungen, wie vom Onlinezugangsgesetz gefordert, ab 2023 elektronisch anzubieten. Dazu zählt etwa die Beantragung von Personalausweisen.

Bauantrag, Geburtsurkunde: 300 von 1800 Dienstleistungen gibt es in Augsburg digital

Von den insgesamt etwa 1800 Dienstleistungen, die für eine Digitalisierung infrage kommen, bietet Augsburg etwa 300 Einzelleistungen an. Man arbeite daran, den Anteil zu steigern, so Pintsch. Aktuell konzentriere man sich auf Bereiche, die stark nachgefragt werden und bei denen eine Digitalisierung den Bürgern und Bürgerinnen viel nutzt. "Digitalisierung ist für Kommunen kein Selbstzweck", so Pintsch. Als nächstes Projekt wird die Online-Ummeldung in Bayern durch die Stadt Augsburg getestet. 2021 waren die am häufigsten nachgefragten Onlineleistungen die Melderegisterauskunft (20.000 Mal), die Abfrage des Bearbeitungsstatus beim Personalausweis (19.000), die Reservierung des Wunschkennzeichens (17.000), die Beantragung einer Geburtsurkunde (5000) und der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen, wenn etwa für einen Kran ein Halteverbot vor einem Sanierungshaus eingerichtet werden muss (4000). 

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Die Diskussion ist geschlossen.

09.01.2023

Zielvorgabe nicht erfüllt, aber die anderen waren noch schlechter. So würde ein Grundschulkind argumentieren, dass mit einer Vier in der Klassenarbeit nach Hause kommt.
300 von 1800 ist einfach schlecht, daran gibt es doch nichts zu deuteln. Hinzu kommt die zum Teil grottige Umsetzung. Einige Verwaltungsvorgänge sind zwar theoretisch digital möglich, aber am Ende ist es doch einfacher, kurz im Bürgerbüro vorbeizufahren. Beispiel: Für die Beantragung eines Führungszeugnisses benötige ich meine Personalausweis-PIN (Zustellung natürlich nur auf dem Postweg), muss eine spezielle App runterladen und ein Kartenlesegerät kaufen, das ich danach vermutlich jahrelang nie nutzen werde. So macht Onlinebehördenkram Spaß...

09.01.2023

Es gelingt nicht; das bedeutet in der Praxis ja wohl, dass in der Vergangenheit geschlafen wurde. Nicht fertig und nicht vollumfänglich funktionsfähig - nutzbar. Und dann noch diese herrlich lachhafte Begründung "Das klappt in Augsburg zwar noch nicht, aber besser als andernorts.", welche sich selbst widerspricht. Gefordert lt. Gesetz war Beginn 2023 und geliefert wurde nichts bis unvollständig. In der Schule würde dies bedeuten "setzen, sechs".