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Augsburger Geschichte: Die Wurzeln des Landkreises Augsburg liegen in Göggingen

Augsburger Geschichte

Die Wurzeln des Landkreises Augsburg liegen in Göggingen

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    Bis 1862 bestand das Landgericht Göggingen an der heutigen Hessingstraße – ehe Hessing das Gebäude übernahm (Zeichnung A. Klonke, 1827). Das Bild stammt aus der Gögginger Ortschronik.
    Bis 1862 bestand das Landgericht Göggingen an der heutigen Hessingstraße – ehe Hessing das Gebäude übernahm (Zeichnung A. Klonke, 1827). Das Bild stammt aus der Gögginger Ortschronik. Foto: Heinz Münzenrieder (Repro)

    Seit über zwei Jahrhunderten gibt es so etwas wie die heutigen Landratsämter. Dies unter vielfach sich ändernden territorialen Grenzen und verschiedensten politischen Ordnungen. Als 1803 das Gebiet zwischen Lech und Iller dem Kurfürstentum Bayern zugeschlagen wird, erfolgt auch in der Region Augsburg ein territorialer Paukenschlag: Der kleine Singold-Ort Göggingen wird ab 1804 Sitz eines der rasch installierten neuen Landgerichte. Diesen waren neben den Gerichtsdingen auch die Verwaltungssachen zugewiesen. Augsburg ging leer aus und war deshalb verärgert. Gleich 36 Gemeinden westlich des Lechs – selbst Margertshausen und Muttershofen gehörten dazu – wurden jetzt von Göggingen aus „administriert“. Die Residenz konnte sich sehen lassen.

    Der neuklassizistische Bau an der heutigen Hessingstraße stand als früheres Priesteraltenheim auf Grund der Säkularisation gerade zur Verfügung. Als 1862 die Trennung der Verwaltung von der Justiz erfolgt, verliert Göggingen aber seine überörtliche Bedeutung und Augsburg wird endlich Sitz eines der neuen Landgerichte und – hiervon getrennt - auch eines der ebenfalls neu eingeführten Bezirksämter. Hofrat Friedrich von Hessing übernimmt das Landerichtsgebäude und beginnt von dort aus seine Karriere. Auch die Welt der Augsburger war wieder im Lot: Schließlich stand aus Sicht der Großstadt den Göggingern weder das Landgericht noch das Bezirksamt zu.

    Den Ersten Weltkrieg und die unruhigen Zeiten danach überlebt

    Trotz dieser Sicht der Dinge ist zu konstatieren, dass der kleine Ort an der Singold fast sechzig lange Jahre der Residenzstadt München verwaltungs- und gerichtsmäßig ebenbürtig war. Überlebt haben die Bezirksämter auch den Ersten Weltkrieg und die unruhigen Zeiten danach. Ein Lichtblick: Durch das bayerische Selbstverwaltungsgesetz von 1919 wurde die kommunale Selbstverwaltung auch auf Bezirksamtsebene eingeführt.

    Gut vierzig Jahre änderte sich am territorialen Bestand des Augsburger Bezirksamtes nicht viel. Rosig waren diese Jahrzehnte nicht: 1938 werden die kommunale Selbstverwaltung und der föderale Staatsaufbau dem „Führerprinzip“ geopfert. Und den bayerischen Bezirksämtern wird die preußische Bezeichnung „Landratsamt“ auferlegt. Das heutige Landratsamt Augsburg ist ein Kind der Merk´chen Landkreisgebietsreform der frühen 1970er Jahre. Am 1. Juli 1972 war es soweit: Nach fast 170 Jahren Zugehörigkeit zum Landgericht Göggingen sowie zum Bezirksamt bzw. Landratsamt Augsburg werden Göggingen, Haunstetten, Inningen und Bergheim Augsburg „einverleibt“ und dürfen nicht dem neuformierten Landkreis Augsburg angehören.

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