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Augsburger Opferanwältin kritisiert Urteil gegen Ehemann: „Oft werden zu niedrige Strafen verhängt“

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Anwältin kritisiert Urteil gegen Messerstecher: „Oft werden zu niedrige Strafen verhängt“

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    Opferanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, Messerstecher Zeray S.: Ist die Strafe, die das Gericht verhängt hat, zu gering?
    Opferanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, Messerstecher Zeray S.: Ist die Strafe, die das Gericht verhängt hat, zu gering? Foto: Kanzlei Kühn, Marcus Merk

    Die Klinge des Küchenmessers, mit dem Zeray S. in der Wohnung am Kitzenmarkt auf seine Ehefrau losging, war 21 Zentimeter lang. Er stach damit in ihren Hals und Oberkörper. Blutend und unter Schock schleppte sich Saba S. (Name geändert) an den Theodor-Heuss-Platz. Der Körper der 35-Jährigen, die zu der Zeit schwanger war, wies mehrere Verletzungen auf. Sie musste in der Uniklinik sofort operiert werden, lag zwölf Tage im Krankenhaus. Vor dem Landgericht Augsburg wurde der Eritreer nun zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anwältin des Opfers übt an dem Urteil scharfe Kritik. Und sie erklärt, warum die Ehefrau vor Gericht sagte, sie wolle ihren Ehemann trotz allem zurück.

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