
Grüner Container: Wirt scheitert vor Gericht

Im Streit um den sogenannten "Grünen Container" auf dem Augsburger Rathausplatz hat das Verwaltungsgericht Augsburg heute ein Urteil gefällt.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage des Betreibers des umstrittenen Küchenpavillons abgewiesen. Von 1999 bis 2008 durfte der Wirt, jeweils befristet bis zur Freischanksaison, den Küchenpavillon aufstellen. Von dort aus wurden 360 Sitzplätze gastronomisch bewirtet.
Für die Saison 2009 jedoch hatte die Stadt den Antrag des Wirts abgelehnt. Der Wirt klagte dagegen und scheiterte damit heute am Verwaltungsgericht Augsburg. Der "Grüne Container" füge sich nicht in die nähere Umgebung ein und rufe "bodenrechtliche Spannungen hervor, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Diese Spannungen hätten nur durch den Erlass eines Bebauungsplanes beseitigt werden können.
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