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  3. Nahverkehr: Bleibt das Kurzstreckenticket ein Ärgernis?

Nahverkehr
18.05.2018

Bleibt das Kurzstreckenticket ein Ärgernis?

Das mit der Tarifreform eingeführte Kurzstreckenticket bleibt umstritten. Die Zahl der Haltestellen, die damit erreicht werden können, wird nicht pauschal erhöht.
Foto: Bernd Hohlen

In Stadtteilen, die von der Tarifreform benachteiligt wurden, sollen Bürger von einer Korrektur profitieren. Warum das nicht für Gelegenheitsfahrer gelten soll.

Es war der größte Aufreger, als die Tarifreform im Nahverkehr zum 1. Januar 2018 in Kraft trat. Die Stadtwerke verärgerten vor allem Gelegenheitsfahrer, weil einzelne Streckenabschnitte verteuert wurden. Deshalb kostet derzeit manche Fahrt doppelt so viel wie vor dem Jahreswechsel. Günstig ist die Fahrt im Einzelticket (1,45 Euro) lediglich für fünf Haltestellen. Wobei hier so gerechnet wird: Einstieg plus vier Haltestellen. Wer mehr Haltestellen ansteuert, zahlt 2,90 Euro.

Diese Regelung ärgert nach wie vor viele ÖPNV-Kunden. Die Augsburger Stadträte nahmen in ihrer Sitzung am Donnerstag deshalb zunächst das Stimmungsbild der Fahrgäste auf und forderten Nachbesserungen. Diskutiert wurde darüber, ob das Kurzstreckenticket künftig für sechs, sieben oder gar acht Haltestellen gelten könnte. Es wäre, so die allgemeine Einschätzung, die einfachste Form gewesen, um Gelegenheitsfahrern von Bus und Tram das Angebot problemlos verständlich zu machen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.05.2018

>> Die Wiedereinführung des Seniorenabos, die von der SPD gefordert wurde, bekam ebenso keine Mehrheit wie ein Vorschlag, das 9-Uhr-Abo auf 8.30 Uhr vorzuziehen. <<

Die AZ sollte mal eine Berichterstattung über die Auslastung im Augsburger ÖPNV zwischen 8 und 9 Uhr starten. Die immer wieder behauptete starke Auslastung gibt es m.E. mit Ausnahme der Linie 3 zur Uni nicht. Die Busse haben sowieso immer viele freie Sitzplätze und auf der Tram würde vielfach auch ein 21 Meter langer GT5 Oldtimer reichen.

18.05.2018

>> Im Zusammenspiel mit den Stadtwerken habe man sich jetzt auf eine Lösung verständigt: Für die genannten Stadtteile wird das Kurzstreckenticket aufgeweicht. Es werden Fahrten bis zum nächsten großen Supermarkt möglich sein, der im nächstgelegenen Stadtteilzentrum liegt. <<

Warum nicht zum nächsten Arzt aller Fachrichtungen oder zum nächsten Postamt oder zum Arbeitsamt oder …..