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Betretungsverbot für FCA-Ultra: Dieser Entscheidung fehlt es an Augenmaß

Kommentar

Betretungsverbot für FCA-Ultra: Dieser Entscheidung fehlt es an Augenmaß

Jan Kandzora
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    Ein Fan des FC Augsburg hat in der Vergangenheit ein Stadionverbot erhalten; der Bescheid sah auch ein Betretungsverbot für einen Teil der Innenstadt vor. Ein Gericht hat die Entscheidung der Stadt nun bestätigt.
    Ein Fan des FC Augsburg hat in der Vergangenheit ein Stadionverbot erhalten; der Bescheid sah auch ein Betretungsverbot für einen Teil der Innenstadt vor. Ein Gericht hat die Entscheidung der Stadt nun bestätigt. Foto: A. Kaya, U. Wagner (Archiv)

    Die Stadt Augsburg hat in der Vergangenheit mehreren FCA-Fans harte Maßnahmen auferlegt. Sie erhielten Stadionverbote und durften daneben Teile der Innenstadt bei Heimspielen nicht mehr betreten, auch wenn sie bei den Behörden für diese Auflage Ausnahmeregelungen anmelden konnten. Damals waren FCA-Fans zuvor in einige Gewaltdelikte involviert gewesen, die Entscheidung des Ordnungsamtes kam also nicht aus heiterem Himmel; sie ist inzwischen auch mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Die Einschränkungen waren dennoch deutlich zu weitreichend, sie sind geradezu ausufernd.

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    1 Kommentar
    Walter Koenig

    Nein, Herr Kandzora, Ihre Ansicht teile ich nicht. Denn es ist eine Sache, ob ich ein Fan eines bestimmten Vereins bin. Aber auch als Fan habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten, was der besagte Herr offenbar anders sieht. Wer körperlich gegen andere Menschen vorgeht, der stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Wahrscheinlichkeit einer Aggression gegen Fans des Gastvereins ist hier durchaus gegeben, die Konsequenzen daher durch den besagten Herrn selbst verschuldet. Ein Verharmlosen seiner Aggressionen ist hier fehl am Platz, denn die Ultras zeigen doch immer wieder, was sie von Gesetzen halten, Stichwort Pyrotrchnik. Rechte beinhalten auch Pflichten, wer sich auf Rechte beruft, der sollte auch die damit verbundenen Pflichten einhalten.

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