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Cannabis im 24-Stunden-Kiosk: Betreiberin in Augsburg verurteilt

Prozess in Augsburg

Cannabis aus Automaten verkauft: Frau (43) erhält Bewährungsstrafe

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    In Verkaufsautomaten in der Region Augsburg waren Cannabisprodukte angeboten worden. Eine Betreiberin wurde nun deswegen vom Amtsgericht verurteilt.
    In Verkaufsautomaten in der Region Augsburg waren Cannabisprodukte angeboten worden. Eine Betreiberin wurde nun deswegen vom Amtsgericht verurteilt. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

    Man kann Fahrradschläuche aus Automaten kaufen, Tiernahrung, warum nicht auch Cannabisprodukte? Das dachte sich ein Pärchen aus Augsburg, das im Jahr 2024 neben Snacks und Getränken in seinen Verkaufsautomaten in Augsburg, Gersthofen und Stadtbergen auch Cannabis-Produkte und psychoaktive Substanzen anbot. Während das Verfahren gegen den derzeit untergetauchten damaligen Lebensgefährten der 43-Jährigen abgetrennt worden ist, hat die Frau jetzt vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen des Handeltreibens mit verbotenen Substanzen in nicht geringer Menge erhalten. Sie hatte den Tatbestand eingeräumt, ohne dass sie selbst die Hauptverantwortliche gewesen sei.

    Rückblick: Einer Polizeistreife war an einem Sonntag im Juni 2024 in der Landsberger Straße eine Gruppe von drei Personen aufgefallen, von denen eine eine Cannabispflanze getragen hatte. Der Träger der Pflanze erklärte den Beamten, er habe diese Pflanze soeben für 60 Euro in einem 24-Stunden-Automatenkiosk gekauft. Die Polizei traf dort den 44-jährigen Partner der jetzt angeklagten Frau an, der diese Pflanze verkaufte. So erinnerte sich eine Polizeibeamtin jetzt als Zeugnin vor Richterin Andrea Hobert.

    Prozess in Augsburg: Cannabis im Automatenkiosk war illegal

    Der Mann habe gegenüber der Polizei behauptet, dass er eine Erlaubnis für den Verkauf dieser Pflanzen und der Cannabisprodukte habe. In dem Automatenladen fanden die Polizisten neben Geräten mit Süßigkeiten, Snacks und Getränken auch solche, in denen Samen, Dolden und andere Teile von Cannabispflanzen angeboten worden waren. Just in dem Moment hatten sich drei Kinder Süßigkeiten aus den Automaten gekauft, erinnerte sich die Zeugin. Dass diese nicht auch Cannabisprodukte hätten erwerben können, dafür habe eine elektronische Vorrichtung mit Alterskontrolle gesorgt, ähnlich wie bei Alkohol oder Zigaretten.

    Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten und der Geschäftsräume wurde unter anderem in einem Hinterzimmer des Ladens in der Haunstetter Straße eine Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen entdeckt.

    Zwar, so wurde im Laufe des Verfahrens klargestellt, befand man sich seinerzeit in einer Phase des Umbruchs, was die Legalisierung des Cannabisbesitzes betraf. Es sei aber immer klar gewesen, dass es keinen Verkauf der Substanzen außerhalb von speziellen Vereinen geben dürfe. Zusammen mit der Polizei wurden die beanstandeten Packungen von der Angeklagten aus den Automaten genommen. Darüber hinaus blieben die Läden in Betrieb.

    Die Angeklagte sagte, dass sie sich von ihrem damaligen Partner habe überzeugen lassen, in das Geschäft mit Verkaufsautomaten einzusteigen. Jetzt, so die Frau, sitze sie auf einem Schuldenberg, sehe möglicherweise der Versteigerung ihres Wohnhauses entgegen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte angesichts der Ergebnisse der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe für die Angeklagte.

    Verteidiger Florian Engert sah das anders. Seine Mandantin sei nicht Täterin gewesen, sondern lediglich Teilnehmerin. Sie habe ihren guten Namen und ihr Geld für das Geschäft mit den Automaten hergegeben, sei quasi „Strohfrau“ wider Willen für ihren Ex-Partner gewesen. Seine Mandantin, die möglicherweise vor dem persönlichen finanziellen Ruin stehe, sei freizusprechen.

    Richterin Andrea Hobert sah gleichwohl eine aktive Beteiligung der Frau am Geschäftsbetrieb der Automaten, auch mit den Cannabisprodukten. Sie habe mit Lieferanten in Kontakt gestanden, sie habe die Automaten nach eigener Angabe mit der Ware befüllt. Angesichts des bislang untadeligen Lebenswandels der Frau setzte die Richterin die Sechs-Monats-Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss die Frau 2000 Euro in Raten an die Drogenhilfe Schwaben zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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