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Wer ist Halid S.? Der Kö-Schläger ist wegen homophober Gewalt wieder im Visier der Ermittler

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Homophobe Gewalt in Maxstraße: Wer ist der gesuchte Verdächtige Halid S.?

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    Der Prozess gegen Halid S. wegen der tödlichen Tat am Augsburger Königsplatz fand damals zur Zeit der Pandemie statt. S. wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt, nach der Gewalttat in der Maxstraße, wird er wieder gesucht.
    Der Prozess gegen Halid S. wegen der tödlichen Tat am Augsburger Königsplatz fand damals zur Zeit der Pandemie statt. S. wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt, nach der Gewalttat in der Maxstraße, wird er wieder gesucht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Nach der wohl homophoben Gewalttat an einem 26-Jährigen und einem 28-Jährigen in der Maximilianstraße und der Festnahme dreier Tatverdächtiger befindet sich ein weiterer Beschuldigter auf der Flucht: Halid S. Der junge Mann, der 2019 einen Familienvater mit einem Faustschlag am Königplatz getötet hatte, zählt zu den insgesamt fünf Tatverdächtigen. Inzwischen bestätigen Ermittler diese Nachricht, die unsere Redaktion exklusiv recherchiert hatte. Die Männer sollen auf die beiden Nachtschwärmer eingeprügelt und gegen deren Oberkörper und Köpfe getreten haben. Die meisten der mutmaßlichen Täter stammen ursprünglich aus Oberhausen und sind nach Informationen unserer Redaktion teils wegen Drogendelikten vorbestraft. Zwei von ihnen lebten offenbar früher in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander. Auch Halid S. stammte aus dem Stadtteil. Wer ist dieser junge Mann, der nach der tödlichen Tat am Kö bereits im Gefängnis saß?

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    17 Kommentare
    Christine Kamm

    Warum ist es im bayerischen Jugendstrafvollzug in der viereinhalbjährigen Haft nicht gelungen, diesen Mann zu therapieren? Wäre in einer längeren Haftstrafe mit längerer Verhaltenstherapie mehr erreicht worden? Oder erreichen die Therapiemöglichkeiten bei diesem Mann ihre Grenzen? Raimund Kamm

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    Thomas Keller

    Ich denke mal die Ressourcen sind dort sehr begrenzt, es fehlen ja auch "draussen" Sozialarbeiter und andere Fachkräfte. Außerdem ist meiner Meinung nach eine spezielle Ausbildung und Lebenserfahrung, sowie ein sehr sicheres Auftreten dieser Kräfte erforderlich. Für eine forensische Psychiatrie hat sich der Täter nicht als geeignet herausgestellt, diese Häuser dürften eh mit Platz- und Personalmangel zu kämpfen haben. Auf jeden Fall wird man das Versagen des Elternhauses nicht ohne Weiteres wieder aufholen können.

    Matthias Kitirk

    Weil eine Haft keine Therapieanstalt ist? Gegenfrage: warum hat sich der Täter nicht psychische Hilfe nach der Entlassung geholt? Warum wird die Schuld beim Gefängnis und nicht beim Täter gesucht? Fakt ist, der Täter genoss offenbar eine sehr schlechte Kinderstube und befindet sich in einem negativ potenzierenden sozialen Umfeld. Und das man nach der Entlassung wieder als Gang durch die Stadt zieht zeigt, dass er sich auch weiterhin in diesem negativen Umfeld wohl fühlt. Die einzige Frage die ich mir stelle ist, wieso man diese Person, nachdem sie eine andere Person umgebracht hat, nicht ein paar Jahrzehnte im Gefängnis sitzt? Diese kurze Zeit hinter Gittern ist ein Witz dafür, dass er einer anderen Person das Leben genommen hat. Jugendstrafrecht ist in meinen Augen dafür da, um irgendwelche außer Brand geratenen Bubendumheiten gerade zu biegen. Nicht aber dafür um Jugendgangs, organisierte Kriminalität und Totschlag zu verharmlosen.

    Wolfgang Schmidt

    Ganz einfach, weil ein Gefängnis keine Psychiatrie ist. Aber wahrscheinlich fehlt mir wieder das Hintergrundwissen und Bildung, da ich nicht Ihrer Meinung bin....

    Christine Kamm

    Verhaltensänderungen oder auch Erziehung geschieht nicht hauptsächlich in der Psychiatrie, sondern gehört auch zum Auftrag des Strafvollzugs. „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag).“ Bayerisches Staatsministerium der Justiz: „Justizvollzug in Bayern“ www.justiz.bayern.de/media/pdf/justizvollzug/justizvollzug_in_bayern_2025__10.24__final_.pdf

    Franz Xanter

    Warum erwartet man eigentlich immer, dass bei bzw. nach Strafverbüßung eine Verhaltensänderung stattgefunden haben müsse. Erlernte, gelebte, anerzogene, vorgelebte Verhaltensmuster legt man nicht ab bzw. nicht so leicht ab; wenn überhaupt. Und insbesondere in muslimisch geprägten Gesellschaften müssen Mitteleuropäer endlich erkennen, dass dies schwer bis unmöglich ist. Aber christlicher Glaube ist ja scheinbar unerschütterlich, nur leider manchmal nicht die Realität.

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    Richard Merk

    Herr Xanter, auch in christlich geprägten Gesellschaften gibt es genügend Straftäter, ganz abgesehen von 6 Millionen ermordeten Juden in der Nazi-Zeit. Muslimische Gesellschaften sind keinen Deut besser oder schlechter als unsere christliche Gesellschaft.

    Friedrich Eckert

    Der christlichen Gesellschaft wird aber nicht der Hass auf Juden und Homosexuelle von klein an eingetrichtert.

    Rainer Schlerege

    Wo sind sie denn aufgewachsen? Wörter wie "Du Schwuchtel" oder "Du Jud" sind ihnen nicht bekannt?

    Richard Merk

    Herr Eckert, man muss nicht für alles eine faule Ausrede suchen. Es bleibt immer der gleiche Mist, egal ob man nun gegen Juden, Queere oder Moslem hetzt.

    Maria Reichenauer

    Herr Eckert, die sogenannte christliche Gesellschaft ist nicht besser und nicht schlechter als jede andere Glaubensgemeinschaft. Auch sie hat jahrhundertealte Feindbilder etabliert. Im Namen der Kirche wurden Frauen als Hexen verbrannt und ganze Völker ausgerottet. Der § 175 des Strafgesetzbuchs wurde erst 1994 abgeschafft. Und an ein friedliches Nebeneinander war auch dann noch lange nicht zu denken. Ähnliches gilt für Frauenrechte. Homosexuelle sind auch vor Angehörien der rechtsextremen Szene nicht sicher. Also ist es besser, nicht immer nur auf die anderen zu zeigen. Im übrigen kenne ich einige Muslime, die weder gegen Homosexuelle noch gegen Juden etwas haben. Auch das ist ein Generalverdacht.

    Friedrich Eckert

    Anscheinend in einem Elternhaus wie dem Ihren. Dieses Vokabular kam erst durch die Schule hinzu. Und auch mit Kenntnis dieses Vokabulars ist es mir nie in den Sinn gekommen, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Vorlieben oder ihres Glaubens körperlich oder verbal Grundlos anzugehen.

    Richard Merk

    Etwas scheinheilig Herr Eckert, denn sie greifen die muslimische Glaubensgesellschaft doch massiv an. Ich bin der Meinung dass ohne der verdammten Hetzerei auf der ganzen Welt viel Leid vermieden werden kann.

    Julia Schlingmann

    "Warum erwartet man eigentlich immer, dass bei bzw. nach Strafverbüßung eine Verhaltensänderung stattgefunden haben müsse. " Na, weil das die Grundidee einer Gefängnisstrafe ist: Dass der Täter sich und sein Leben ändert und hinterher ein Leben ohne Straftaten führt. Dabei sollte das Gefängnis auch mithelfen. Wenn man die Meinung vertritt, dass Menschen sich nie ändern, dann müsste man folgerichtig die Todesstrafe fordern. Wozu ins Gefängnis stecken, durchfüttern und wieder frei lassen, wenn er sich doch nicht ändert und wieder Straftaten begeht?

    Regine Bayer

    Viereinhalb Jahre dafür, einem Menschen das Leben genommen zu haben, ist ein Witz.

    Alexander Görbing

    wie wäre es mit einem Fahndungsfoto?

    Wolfgang Schwank

    Ich finde so manchen Kommentar hier erschreckend, bei denen der Weg zur Selbstjustiz nicht allzu weit ist. Derartige Taten sind keine Fragen von Abendland/Orient, von Christ/Moslem sondern beginnen eben bei rassistischen Verbalinjurien und enden dann bei körperlicher Gewalt. Ob Halid oder Josef - Gewalttäter gehören weggesperrt und therapiert. Und sollte letzteres nicht möglich sein, dann eben sicherungsverwahrt.

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