In der Verhandlung gegen einen 35 Jahre alten Mann, der seine frühere Freundin stundenlang misshandelt hatte, hat das Landgericht Augsburg nun ein Urteil gesprochen. Die zuständige 4. Strafkammer unter Vorsitz des Richters Michael Eberle sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im August 2024 versuchte, eine 34-jährige Frau in der gemeinsamen Wohnung umzubringen. Er stach mit einer Scherbe auf sie ein, würgte sie, drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht, um sie zu ersticken, schlug sie. Das Gericht kam, wie alle Beteiligten im Verfahren, aber auch zu dem Schluss, dass der Täter, der unter einer Form der Schizophrenie leidet, dafür nicht ins Gefängnis sollte. In der Verhandlung ging es nicht um die Frage, ob der 35-Jährige in ein Gefängnis kommt, sondern darum, ob er langfristig in einer Psychiatrie untergebracht wird. Und eben jene Unterbringung ordnete die Kammer jetzt an.
Wie berichtet, war der Mann an dem Tag nach Erkenntnissen der Ermittler nach einem Konflikt um das gemeinsame Kind, ein vier Monate altes Baby, ausgerastet. Der 34-Jährigen war es an jenem Tag nach wohl etwa vier Stunden gelungen, sich aus der Situation zu befreien, zu Nachbarn zu flüchten und den Notruf zu wählen. Ein erfahrener Kriminalbeamter der Mordkommission sagte in der Verhandlung als Zeuge, die Frau habe „Verletzungen am ganzen Körper gehabt, von oben bis unten“.
Verhandlung in Augsburg: Psychisch kranker Mann quält Partnerin stundenlang
Juristisch ging es unter anderem um versuchten Totschlag, doch der 35-Jährige war kein klassischer Angeklagter, sondern ein Beschuldigter in einem Sicherungsverfahren. Das Kind war bei der Tat im August 2024 unverletzt geblieben. Die 34-Jährige nahm als Nebenklägerin im Verfahren teil und sagte aus, sie habe an dem Tag eine ungeheure Wut in ihm bemerkt, ihn sprachlich kaum erreicht. Nie sei er zuvor gewalttätig gewesen. Der 35-Jährige hatte zuvor berichtet, er habe geglaubt, gegen „Dämonen“ zu kämpfen, die aus seiner Partnerin herauskommen.
Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren der Ansicht, dass der 35-Jährige in eine Psychiatrie gehört, nicht in ein Gefängnis, da er die Tat im Zustand der Schulunfähigkeit begangen hat. Sowohl der Beschuldigte selbst als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel, teilt ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage mit.
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