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Gericht in Augsburg verurteilt Katzenhalterin wegen Tierquälerei

Prozess in Augsburg

Kater „Felix“ musste qualvoll sterben - weil sich die Besitzerin den Tierarzt nicht leisten wollte

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    Ein Prozess am Amtsgericht drehte sich um eine verendete Katze. Die Halterin wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
    Ein Prozess am Amtsgericht drehte sich um eine verendete Katze. Die Halterin wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbol)

    Tiergeschichten gehen vielen Menschen zu Herzen. Und so, das lässt sich unschwer vorhersagen, wird es auch mit dieser von Kater „Felix“ sein. Im Alter von sieben Jahren starb er elendig unter großen Schmerzen. Unnötig. Der Kater konnte nicht mehr Pipi machen, mehrere Harnsteine verhinderten dies. Ein medizinischer Eingriff hätte ihm sofort helfen können, doch die Besitzerin des Katers lehnte die ärztliche Hilfe aus finanziellen Gründen ab. Die 29 Jahre alte Frau stand jetzt wegen Tierquälerei in Augsburg vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Wie in der Verhandlung zur Sprache kam, hatten Harnsteine Kater „Felix“ schon im Alter von drei Jahren geplagt. 2020 hatte die Angeklagte ihn deswegen operieren lassen und Tierarztkosten von 1434 Euro bezahlt, was sie anhand vorgelegter Rechnungen nachwies. Viel Geld für eine Bäckerei-Fachverkäuferin, die monatlich netto nur mit knapp 1300 Euro nach Hause geht. Im Juni 2024 wurde „Felix“ erneut auffällig. Er suchte immer wieder vergeblich sein Katzenklo auf. Lautes Miauen verriet, dass er Schmerzen litt.

    Prozess in Augsburg: Frau war die Behandlung ihrer Katze zu teuer

    Als er dann auch nicht mehr fressen wollte, hatte die Angeklagte mit „Felix“ die Notfallsprechstunde einer Augsburger Tierklinik aufgesucht. Schon zu Beginn ihrer Untersuchung, so berichtete die zum Prozess geladene Tierärztin, habe die Frau ihr eröffnet, sich die Behandlungskosten wahrscheinlich nicht leisten zu können. Kosten von 600 bis 800 Euro, möglicherweise auch, je nach Verlauf, von deutlich über 1000 Euro. „Einen Katheter unter Narkose zusetzen, um die Steine mit Infusionen auszuspülen ist aufwendig und kostspielig“, erklärte die zum Prozess geladene Tierärztin.

    Der Kater litt an einer zum Platzen gefüllten Blase, die Harnwege waren entzündet, wie die Obduktion später ergab. Doch die junge Frau verzichtete auf den rettenden Eingriff. „Mir ist es bewusst“, unterschrieb sie vor Verlassen in der Praxis eine Erklärung, „dass ich das Leben meines Tieres gefährde“.

    Der Kater starb unter großen Schmerzen

    Der Kater starb tatsächlich zwei Tage später in ihrer Wohnung, vermutlich unter großen Schmerzen. Weil die Tierärztin, wie Vorschriften es vorsehen, das Veterinäramt verständigte, kam das tragische Ende von Kater „Felix“ jetzt vor Gericht. Dabei könnte er noch leben, hätte seine Halterin eingewilligt, ihn für eine Schutzgebühr von lediglich 120 Euro ans Augsburger Tierheim abzugeben.

    Demnach ist das Heim bereit, in Fällen wie diesen für ärztliche Behandlungskosten aufzukommen. Doch die Besitzerin schlug das Angebot aus. Am Ende der fast dreistündigen Verhandlung, bei der das Gericht auch eine Amtstierärztin sowie eine Gutachterin anhörte, wurde die 29-Jährige eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Richterin Sabrina Biedermann verhängte eine Geldstrafe von 2800 Euro – sie lag 400 Euro über dem Strafbefehl, gegen den die Angeklagte (Verteidigerin: Donatella Angino) Einspruch eingelegt hatte.

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    13 Kommentare
    Regine Bayer

    Mir ist es ebenfalls unbegreiflich, wie man ein Tier unbehandelt wieder mitgeben kann, obwohl klar ist, dass es leiden und sterben wird. Unterlassen Hilfeleistung ist eine geradezu verharmlosende Bezeichnung dafür. Wie weiter oben jemand schreibt, man hätte die Katze dabehalten und mit dem Tierheim in Kontakt treten sollen. Da wäre doch schon der Tierschutz einzuschalten gewesen. Eine Ratenzahlung hätte sich angeboten. Kostenlos ein lebendes Wesen zu behandeln ist außerdem etwas anderes als ein kaputtes Auto kostenlos zu reparieren, was für ein herzlose Vergleich. Recht hat natürlich auch die/derjenige, der oben bemerkt hat, dass man nicht wisse, wie sehr sich die Tierklinik eventuell bemüht hat und nicht durchgedrungen ist. Für die Unterschrift auf dem Formular war allerdings genug Druck vorhanden.

    Brunhilde Koch

    Maja Steiner - Ihrem Kommentar gibt es m.M.n. nichts hinzuzufügen. Das wäre eine Möglicheit gewesen, dem Tier Leid zu ersparen. Am Ende evtl. noch Ratenzahlung, dann wäre allen geholfen und das Tier würde noch leben

    Hans Meixner

    So wie ich das sehe/lese, ist die Überschrift in dem Artikel irreführend. Die Frau hat sich ganz einfach diese Kosten nicht leisten können. Von "nicht wollen" kann da keine Rede sein.

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    Richard Motzer

    Das sehe ich anders - die 120€, die es gekostet hätte, die Katze an das Tierheim abzugeben, muss sie sich leisten können oder sie darf grundsätzlich keine Tiere halten.

    Thomas Keller

    Eigentum und so auch Haustiere wie Kinder verpflichten. Folgekosten kommen für alle auf einen zu.

    Gerold Rainer

    @Vinzenz Weiss: Die Grenze liegt dort, wo ein Tierazt ein Tier qualvoll leiden lässt, weil das Geld wichtiger ist und versucht mit einer Unterschrift die Verantwortung abzuschieben. Das richtige wäre hier ein Berufsverbot.

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    Vinzenz Weiss

    Das mag deine menschliche Güte dir diktieren, Rainer, und ist löblich – ein Tierarzt hat hier aber schlichtweg nicht die Verantwortung zu tragen, sondern der Halter des Tieres. Ich bin mir sicher, dass nicht nur aus reiner Geldgier einer gewissenlosen Ärztin das Leben des armen Katers vorschnell enden musste, wie jeder mit Herz in der Brust fast automatisch annimmt, denn solche Fälle sind IMMER komplexer, als ein kurzer Zeitungsartikel sie darstellen kann! Warum hat Fr. Biedermann denn nur die Katzenbesitzerin verurteilt? Maßen wir uns wirklich an, rechtlich bewanderter als eine Berufsrichterin zu sein?

    Martin Dünzl

    Fordern Sie eigentlich auch ein Berufsverbot für einen Mechaniker, der ein Auto nicht kostenlos repariert?...oder sollte lediglich ein (Tier-)Arzt ehrenamtlich arbeiten?

    Maja Steiner

    Für mich ist das auch unterlassene Hilfeleistung der Tierklinik. Seit die Gebührenordnung für Tierärzte "angepasst" wurde, sind ernsthafte Erkrankungen von Haustieren für manche Halter existenzgefährdend. Wie wäre es denn, so einen Fall als Notfall "pro bono" zu behandeln. Wenn es das noch nicht gibt, sollte es eingeführt werden.

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    Maja Steiner

    Zusätzlich möchte ich anmerken, dass ich die Überschrift nicht sehr empathisch finde. "Gewollt" hätte die Besitzerin vermutlich schon. Sie konnte es halt nicht. Dass sie ihren Kater nicht abgeben wollte, das kann man ihr zum Vorwurf machen. Aber die Tierklinik hat ihn ja auch schulterzuckend leiden und sterben lassen. Wenn's nicht bezahlt wird, ist uns das Schicksal des Tieres auch egal. Mir ist schon klar, dass das ein schwieriger Spagat ist. Aber wenn die Katze ans Tierheim abgegeben wird, müssen die die OP auch zahlen und anschließend auch noch für ihren Unterhalt aufkommen bis sie wieder vermittelt ist - wenn sie noch vermittelt werden kann.

    Vinzenz Weiss

    Und wo zögest du dann die Grenze, Maja? Welche Erkrankung wiegt schwer genug, welcher Besitzer ist mittellos genug, dass "pro bono" behandelt werden soll – und, ungleich schwerer zu entscheiden: In welchen Fällen nicht? Und warum nicht?

    Gerold Rainer

    Das was vor Gericht so läuft, hat oft wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Wahrscheinlich hätte man mit einer Spendenaktion das Geld für die Behandlung im Nachhinein problemlos auftreiben können. Das Tier ist tot dank konsequent verweigerter Akutbehandlung durch die Tierärztin, die Richterin hat die Angeklagte finanziell ruiniert, der Steuerzahler darf den irrsinnigen Verwaltungsaufwand bezahlen, die Tierärztin konnte vor Gericht ihr Gewissen rein waschen. Das hat sich doch unterm Strich für alle richtig gelohnt (Sarkasmus).

    Maja Steiner

    Sagen wir mal so: Für einen Menschen wäre diese Handlungsweise eines/r Arztes/Klinik doch undenkbar, oder? Zumindest muss die Klinik den Kater behandeln. Dann hat sie ihn schon mal in ihrer Obhut und herausgeben kann sie ihn ggf. erst, wenn die Rechnung bezahlt ist und nach zwei Tagen wird das Tierheim eingeschaltet als Vermittler oder zur Übernahme. Dass der Kater schlimmer Schmerzen hatte war ersichtlich und dass er, wenn er nicht behandelt wird, sterben wird auch. Man ließ sie ja sogar eine entsprechende Erklärung unterschreiben.

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