Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Hilfebedürftige und Senioren bestohlen: Augsburger Justiz nimmt Täter ins Visier

Prozess in Augsburg

Hilfebedürftige und Senioren bestohlen: Justiz nimmt Täter ins Visier

    • |
    • |
    • |
    Eine Pflegehelferin hat vom Konto einer Seniorin in Augsburg unrechtmäßig Geld abgehoben. Dafür erhielt die Frau nun eine Bewährungsstrafe.
    Eine Pflegehelferin hat vom Konto einer Seniorin in Augsburg unrechtmäßig Geld abgehoben. Dafür erhielt die Frau nun eine Bewährungsstrafe. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Drei vergleichbare Fälle sind zuletzt am Amtsgericht in Augsburg verhandelt worden. Dabei wurde eine 34-jährige Pflegekraft zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Eine weitere Pflegerin (39) erhielt acht Monate auf Bewährung. Noch kein Urteil gibt es im Verfahren gegen einen 34-jährigen Altenpfleger, der zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 im Rahmen seiner Tätigkeit in zehn Fällen Bargeld im Gesamtwert von 13.485 Euro von mehreren Senioren entwendet haben soll. Der Prozess gegen ihn wegen zehn Fällen des Diebstahls wurde kurzfristig abgesetzt.

    Die 34-jährige Frau aus Augsburg gestand die Taten vor Amtsrichterin Saskia Frühling. Die Angeklagte war bis zum 31. Oktober 2023 als Pflegekraft bei einem Pflegedienst in der Stadt tätig gewesen. Im Oktober 2023 stahl sie bei drei verschiedenen Opfern jeweils aus deren Privatwohnungen Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 11.500 Euro. Nur etwa 700 Euro Bargeld aus der Beute konnten zurückgezahlt werden. Unwiederbringlich verloren war gestohlener Goldschmuck, der von einem Händler eingeschmolzen und weiter verwertet worden war.

    Prozess in Augsburg: Pfleger bestehlen Seniorin und bringen sie um Schmuck und Bargeld

    4017 Euro soll wiederum eine 39-jährige Pflegehelferin der inzwischen 71-jährigen Bewohnerin eines Altenzentrums Anfang 2024 entwendet haben. Vor Richterin Andrea Hobert räumte die angeklagte Nachtschwester ein, 4000 Euro an einem nahegelegenen Bankautomaten abgehoben zu haben. Aber: Sie habe dies auf Bitten der Geschädigten getan, der sie das Geld umgehend ausgehändigt habe. Die Seniorin habe dieses Geld spenden wollen. Für sich selbst, so die Angeklagte, habe sie nichts behalten.

    Der Betreuer der Geschädigten hatte die ungewohnten, nächtlichen Abhebungen vom Konto der 71-Jährigen entdeckt. Anhand der Daten vom Türschlüssel-Transponder habe sich im Heim herausfinden lassen, dass die angeklagte Nachtschwester mit den Vorgängen in Beziehung stehen könnte. Mithilfe der Polizei habe man, so der Betreuer im Zeugenstand, Bilder von der Überwachungskamera des Geldautomaten von der Bank erhalten.

    Tatsächlich finden sich vier Mal Bilder der Angeklagten, die daraufhin entlassen wurde. Die gebrechlich scheinende Geschädigte, die mit Rollator und in Begleitung ihrer neuen Helferin im Gerichtssaal erscheint, betont als Zeugin, sie habe die Angeklagte nie gebeten, Geld für sie abzuheben. Zu den genannten Zeiten der Abhebungen mitten in der Nacht habe sie geschlafen. Nun wolle sie ihre 4000 Euro schnellstens wieder zurück.

    Richterin Hobert hatte dafür Verständnis und das entsprechende Urteil parat. „Ich glaube Ihnen kein Wort“, hielt sie der Angeklagten entgegen. Es passe einfach zu vieles nicht zusammen zwischen dem, was die Angeklagte ausgesagt habe und dem, was sich in aus den Ermittlungsunterlagen ergebe, so die Richterin. In Übereinstimmung mit der Forderung der Staatsanwaltschaft verurteilte Hobert die Angeklagte zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

    Etwas deutlich anderes hatten sich die Angeklagte und ihr Verteidiger Ralf Schönauer erwartet. Schönauer begründete in seinem Plädoyer, dass die Aussage seiner Mandantin, der Geschädigten das Geld gegeben zu haben, glaubhaft sei. Jeder im Gerichtssaal habe den Zustand der Seniorin gesehen. Gut möglich, dass diese sich einfach nicht mehr habe erinnern können, dass sie das Geld erhalten und wo sie es anschließend hingeräumt habe. Schönauer hatte einen Freispruch für die 39-Jährige gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schönauer hat Berufung eingelegt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden