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Jugendliche „Pädophilen-Jäger“ misshandeln Mann: So werden sie bestraft

Prozess in Augsburg

Jugendliche „Pädophilen-Jäger“ misshandeln Mann: So werden sie dafür bestraft

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    Jugendliche in Augsburg wollten Pädophile jagen und schlossen sich dazu unter anderem in einer Whatsapp-Gruppe zusammen.
    Jugendliche in Augsburg wollten Pädophile jagen und schlossen sich dazu unter anderem in einer Whatsapp-Gruppe zusammen. Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

    Sogenannte „Pädophilen-Jäger“ beschäftigen derzeit an mehreren Orten in Deutschland die Justiz. Es ist offenbar ein regelrechtes Phänomen, das Ermittlern Sorgen bereitet – und teils in gewalttätige Aktionen mündet. In Stuttgart etwa müssen sich derzeit vier junge Männer verantworten, die vermeintlich Pädophilen eine Falle gestellt und sie brutal überfallen haben sollen; es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des versuchten Mordes. In Augsburg standen nun ebenfalls junge Männer vor Gericht, der Prozess drehte sich um ähnliche, wenn auch weniger gravierende Vorwürfe. Einer der selbst erklärten „Pedo-Hunters“ soll indes selbst kinderpornografisches Material besessen haben.

    Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein 15-Jähriger im Mai 2025 per Chat einen erwachsenen Mann in ein Waldstück in Augsburg gelockt haben soll. Dort erwartete den 30-Jährigen eine Falle. Die fünf Angeklagten sollen den Augsburger drohend umringt und gefilmt haben. Laut Anklage hielt einer der jungen Männer dem Opfer eine täuschend echt aussehende Pistole an den Kopf, die anderen Täter sollen unter anderem mit einer Machete und einem Butterflymesser bewaffnet um den 30-Jährigen herumgestanden haben. Den Ermittlungen zufolge verlangten die Täter von ihm, Haustürschlüssel und Mobiltelefon auszuhändigen. Sie drohten ihm demnach mit dem Tod, sollte er ihren Forderungen nicht nachkommen.

    Prozess in Augsburg: Jugendlichen wurde schwerer Raub vorgeworfen

    Da es sich bei den Angeklagten um fünf minderjährige Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren handelt, fand der Prozess am Montag vor dem Augsburger Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Juristisch ging es unter anderem um besonders schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung.

    Ergebnis der Verhandlung: Die fünf Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen, die zwischen einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr und zehn Monaten Haft liegen. Nach Recherchen unserer Redaktion hatte die Staatsanwaltschaft für vier der fünf Täter Bewährungsstrafen gefordert, in einem Fall jedoch eine Haftstrafe, die über zwei Jahre gelegen hätte. Damit wäre keine Bewährung mehr möglich gewesen. Das Amtsgericht folgte dem Plädoyer in dem Punkt allerdings nicht. Alle Jugendlichen, die unter anderem von den Augsburger Verteidigern Helmut Linck, Felix Dimpfl, Stefan Radmacher und Mira Bode vertreten wurden, hatten bereits frühzeitig gegenüber der Polizei ein Geständnis abgelegt.

    Eine Whatsapp-Gruppe mit dem Namen „afghanische Pedos“

    Sie hatten sich per Whatsapp zu einer Gruppe zusammengeschlossen, die den Namen „AP“ für „afghanische Pedos“ getragen hatte. Am Tattag im Mai 2025 eskalierte die Situation; die fünf Täter entrissen dem Opfer Wertgegenstände, beleidigten ihn, schlugen zu. Sie forderten das Opfer auf, den Satz „Ich bin ein Lutscher“ in die Handykamera zu sagen. Ohnehin war die Beweislage erdrückend: Die Täter hatten dem Vernehmen nach nahezu den kompletten Tatablauf gefilmt. Als Spaziergänger auf die Schreie des 30-Jährigen aufmerksam wurden, flohen die Jugendlichen. Vorbei war die Sache damit allerdings noch nicht: Wenige Tage später soll einer der fünf jungen Männer aus der Wohnung des Mannes eine Box mit Tabak gestohlen haben. Auf dem Handy dieses selbsterklärten „Pedo-Hunters“ fanden die Ermittler nach dessen Festnahme ein kinderpornografisches Bild, offenbar war es in der Vergangenheit in einer anderen Chat-Gruppe verschickt worden und so auf dem Handy des Jugendlichen gelandet.

    Zum Teil ist das Urteil schon rechtskräftig. Zwei der fünf Angeklagten akzeptierten den Schuldspruch nach Angaben des Amtsgerichtes. Offenbar war auch gegen den 30-jährigen Mann, der versucht hatte, sich mit dem 15-Jährigen im Wald zum Sex zu treffen, ermittelt worden. Details dazu wurden zunächst aber nicht bekannt.

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