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Bauruinen: Eigentümer können nicht zur Sanierung gezwungen werden

Kommentar Von Andrea Baumann
21.01.2022

Plus Oft herrscht großes Unverständnis, warum Bauruinen teilweise jahrzehntelang vor sich hin gammeln. Der Stadt Augsburg sind bei diesen Angelegenheiten allerdings die Hände gebunden.

Manche erkennen in Bauruinen einen morbiden Charme. Das Gros der Bevölkerung findet sie aber einfach nur hässlich und möchte keinesfalls neben einem verfallenen Haus wohnen. Hinzu kommt Unverständnis, warum dieser und jener Schandfleck nicht schon längst abgerissen und durch einen gefälligen Neubau ersetzt wurde - gerade in einer Zeit, in der Baugrundstücke heiß begehrt sind.

Bauaufsicht kann nur beim Thema Verkehrssicherheit einschreiten

Dieses Szenario lässt sich nicht so leicht umsetzen, wie Außenstehende glauben mögen. Hinter den viel kritisierten Stillständen bei Bauruinen stecken häufig komplizierte Besitzverhältnisse mit auseinanderklaffenden Vorstellungen, was mit der Immobilie passieren könnte. Die Eigentümer sind bisweilen sehr betagt, was die Sache noch erschwert. Tatsächlich stehen die zuständigen städtischen Ämter vielfach mit diesen Menschen in Kontakt und sollten auch weiterhin mit Nachdruck versuchen, sie zum Handeln zu bewegen. Zu einer Sanierung oder einem Neubau können sie aber niemanden zwingen. Einschreiten kann die Bauaufsicht nur, wenn das Gebäude nicht mehr verkehrssicher ist, also Vorbeigehende und -fahrende etwa durch herabfallende Steinbrocken gefährden könnte.

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