Wenn irgendwo auf der Welt ein neues Kunstwerk des Street-Art-Künstlers Banksy auftaucht, sorgt das für Schlagzeilen. Kein Wunder – schließlich ist der Brite einer der Graffitisprayer, von dem es bis heute kein offizielles Foto gibt, und einer der bekanntesten Künstler der Gegenwart, dessen Werke regelmäßig für sehr viel Geld versteigert werden. Da dürfte es die Eigentümer nicht stören, wenn er eine riesige Giraffe oder einen Gorilla an ein Garagentor sprüht. In den allermeisten Fällen ist das aber anders.
Fest steht: Das Sprayen von Graffiti an öffentlichen Orten ist strafbar, und das Entfernen ist teuer – ob es nun Kunst ist oder nicht, was man da an den Fassaden und Autobahnbrücken im Augsburger Land findet. Es gibt aber auch Fälle, die ganz sicher keine Kunst sind, sondern feige und unschöne Schmierereien - Hakenkreuze oder polizeifeindliche Codes können auf keinen Fall geduldet werden. Tauchen solche verfassungsfeindlichen oder verbotenen Symbole auf, müssen sie sofort aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
Dass das auch künstlerisch geschehen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Steppach. Viele Monate sorgte ein mit üblen Parolen beschmierter Kasten in Steppach für Ärger. Inzwischen haben Graffitikünstler den Kasten in ein Graffiti-Kunstwerk verwandelt – übrigens ganz legal im Auftrag der Stadtwerke.
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