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Lärmende Kinder: Eltern stehen in der Pflicht

Kommentar Von Michael Hörmann
08.09.2023

Plus Ruhestörungen an Kinderspielplätzen sind kein Einsatzgebiet für die Polizei. Genervte Nachbar haben aber auch ein Recht, gehört zu werden.

Früher war alles besser. Menschen verhielten sich vorbildlich. Sie lärmten nicht. Man feierte still und leise. Bevor sich nun jemand lauthals über diese Einschätzung aufregt, ist zu sagen: Sie stimmt natürlich nicht. Ruhestörungen gehören zum Alltag, sie begleiten uns das gesamte Leben lang. Ordnungsdienst und Polizei sind täglich mit Beschwerden von Bürgern konfrontiert. Man darf das Thema nicht unterschätzen.

Jeder gemeldete Fall ist zu prüfen. Wenn Nachbarn sich dauerhaft in die Haare geraten, kann dies - freilich in Ausnahmefällen - auch höchst dramatische Folgen haben. In Langweid eskalierte die Gewalt vor wenigen Wochen in einer Form, die vorab niemand erkennen konnte. Die Tat zeigt auf, welche Abgründe sich auftun können, wenn Menschen im engen Wohnumfeld nicht miteinander klarkommen.

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