Mehr Strafzettel und Parkprobleme in Augsburg: Bürgernähe geht anders
Die Stadt verteilt in Lechhausen Strafzettel an Anwohner - daran ist nach der Straßenverkehrsordnung nichts auszusetzen. An der Art und Weise allerdings schon.
Parken auf dem Gehsteig ist, insofern keine besondere Genehmigung vorliegt, nicht erlaubt. Daran ist per se nicht zu rütteln. Und dennoch ist der Ärger der Anwohnerinnen und Anwohner in der Kleiststraße in Lechhausen nachvollziehbar. Da viele von ihnen weder Stellplatz noch Garage haben, parken sie in dem Wohngebiet an der Straße. Diese ist recht schmal, im Gegensatz zu den großzügig breit angelegten Gehsteigen. Vor Ort sagt einem allein der gesunde Menschenverstand, dass das Parken halb auf dem Bürgersteig - halb auf der Straße - unter diesen Umständen am sinnvollsten ist. So bleibt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer genügend Platz. Laut den Anwohnenden ging das auch jahrzehntelang gut. Umso verständlicher die Aufregung, dass es plötzlich teure Knöllchen hagelt. Nach den Buchstaben der Straßenverkehrsordnung ist der Ordnungsbehörde nichts vorzuwerfen. Doch Bürgernähe geht anders.
Das mindeste wäre gewesen, die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Parkgewohnheiten in diesem Viertel viele Jahre offenbar so akzeptiert wurden, wenigstens einmal vorzuwarnen, anstatt gleich rigoros abzukassieren. Warum sanktionieren und nicht nach einer guten Lösung suchen? Wie ein Anwohner sagt, die Autos können sich nicht in Luft auflösen. Und der Parkdruck nimmt auf etliche Stadtviertel zu, nicht nur in Lechhausen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Zutreffender Kommentar. Das mindeste, was man erwarten können muss, ist, dass ein Zustand, der über Jahrzehnte geduldet wurde, nicht ohne Ankündigung abgeändert wird, auch wenn es Beschwerden gibt. Bezüglich der Kleiststraße darf außerdem gezweifelt werden, ob solche überhaupt vorlagen, da die Gehwege ja wirklich ausreichend breit sind. Wenn eine Ausweisung zum Gehwegparken wieder so eine ausufernd bürokratische Aktion ist, könnte man die Gehweg ja auch verschmälern, dann könnte normal auf der Straße geparkt werden. ;-)
Wenn Herr Pintsch für das Gehwegparken immer den Einzelfall geprüft haben will, warum tut er das dann nicht auch in den Fällen, in denen er seine Parkraumüberwacher losschickt, damit sie Beschwerden nachkommen?
Egal, ob Radfahrer- Autofahrer- oder Fußgängerinteressen.
Das Wort Bürgernähe kommt bei Eva Weber und ihrer Stadtregierung nicht vor.
Anliegen per Email wurden und werden weiterhin ignoriert. Ihr ist das derart egal - sie lebt mittlerweile in ihrer eigenen Söder-Blase.
Als Radfahrer ist die Postillonstraße ein Greuel. Emails werden von der Stadt Augsburg schlichtweg ignoriert.
Und nicht nur da. Seitens der freien Kultur werden Anliegen nicht beantwortet. Bürgernähe gibt es unter Eva Weber nicht mehr.
Das gleiche Problem haben wir auch in Hochzoll. Schmale Straßen, aus den 1950ern, die Autos und LKW sind breiter geworden, nur die Straßen nicht. Es hagelt Strafzettel für die Anwohner, die teils seit über 40 Jahren dort parken. Begründet wird dies damit, dass die vorgeschriebene Durchfahrtsbreite für Einsatzfahrzeuge nicht mehr gegeben ist. Ein PKW ist 1,80m bis 2m breit, verbleiben ca.3m Straße. Ein Fahrzeug darf nach Stvzo 2,55 breit sein. Verschiedene Gerichtsurteile sehen zusätzlich 50 cm Rangierbreite vor. Die Stadt Augsburg macht daraus 55cm, also 3,10m. So kommt es ,dass städtische Parküberwacher mit dem Metermass unterwegs sind, um wie bereits geschehen, einen Strafzettel über damals noch 10€ jetzt 35€ verteilen, weil der Abstand zum Fahrbahnrand nur 3,02m beträgt. Das ist doch gelebte Bürgernähe!!
>> So jedenfalls vergrätzt man sich Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zu einer Fahrradstadt. <<
Was hat diese Sache in Lechhausen mit besseren Bedingungen für Fahrradfahrer zu tun?
Nichts!