Im Rahmen einer Durchsuchung ist der Augsburger Zoll auf eine enorme Bargeldsumme gestoßen. Wie es in einer aktuellen Mitteilung heißt, fanden Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Wohnung eines Bauunternehmers im Raum Ingolstadt rund 165.000 Euro, versteckt in einem Schuhkarton. Woher das Geld kam, konnte der Unternehmer offenbar nicht nachweisen. Der Mitteilung zufolge ist er im Trocken- und Innenausbau tätig. Er soll weder Steuern, Rechnungen noch Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt haben, wodurch ein Schaden in Höhe von über 80.000 Euro entstand. Sein Gewerbe betrieb er trotz Gewerbeuntersagung. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Ermittlungen gegen den Mann aufgenommen.
165.000 Euro in Schuhkarton: Augsburger Zoll kontrolliert Baubranche in der Region
Bereits Anfang der Woche hatte das Augsburger Hauptzollamt im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Baubranche ins Visier genommen und dabei auch zahlreiche Baustellen kontrolliert. Laut Mitteilung lag dabei der Fokus auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Mehr als 60 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hätten unter anderem geprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatten, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen oder Mindestlöhne eingehalten worden waren.
Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften insgesamt 21 Betriebe und befragten dabei 64 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. In mehreren Fällen stießen sie dabei auf Ungereimtheiten. Laut Mitteilung wurden neben einem Bußgeldverfahren auch vier Strafverfahren eingeleitet. Zudem müssten sechs Sachverhalte „noch vertiefter“ geprüft werden. Das Zuständigkeitsgebiet des Augsburger Hauptzollamts erstreckt sich über ganz Bayerisch-Schwaben und den Großraum Ingolstadt.
Schwere Verstöße: Ermittlungsverfahren nach Kontrolle in Kempten
Als besonders weitreichend stellte sich ein Fall in Kempten heraus. Im Rahmen einer Überprüfung auf einer Großbaustelle dort trafen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure unter anderem drei bosnische Staatsangehörige ohne erforderlichen Aufenthaltstitel an. Nach Auskunft des Zolls wurden Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber eingeleitet. Die Ausländerbehörde erteilte neben einer Ausweisungsverfügung auch eine dreijährige Einreisesperre für das Bundesgebiet.
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