Wie das städtische Recht im Mittelalter entstand
Plus Eine lateinische Urkunde von Kaiser Friedrich verbürgt 1156 den Augsburgern bürgerliche Freiheit. Am Gymnasium bei St. Stephan wurde sie neu übersetzt und umfangreich erläutert.
Wer das Stadtrecht erlangt hat, den darf niemand nach Eigentumsrecht oder Lebensrecht fordern, außer der Gerichtsbarkeit der Städter gemäß. (Augsburger Stadtrecht von 1156)
Augsburger Bürger und Bürgerinnen genießen dieses Privileg verbürgt seit 1156. Damals nämlich hat Kaiser Friedrich I. das erste Stadtrecht in eine Urkunde fassen lassen, um Streitigkeiten zwischen Bischof, Vogt und Volk beizulegen. Um ihr die gebührende Bekanntheit und Wertschätzung zu verschaffen, haben sich der Rechtshistoriker Prof. Christoph Becker sowie zehn Kollegiaten des Gymnasiums bei St. Stephan mit ihrem Lateinlehrer Matthias Ferber daran gemacht, dieses Stadtrecht neu zu edieren und nach allen Seiten hin auszuleuchten. Eben ist ihr Buch erschienen – „eine Spurensuche des bürgerlichen Selbstbewusstseins“, wie Prof. Becker sagt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.