Sie konnten mit keinem sprechen
Homosexuelle in der NS-Zeit
Auch wenn die Verbrechen der Nationalsozialisten an der jüdischen Bevölkerung Europas ungleich mehr und auch systematischer geplant waren – in den Konzentrationslagern wurden hunderttausende nichtjüdische Menschen, die der nationalsozialistischen deutschen Gesellschaft nicht passten, eingesperrt, gefoltert, ermordet. Bei der Kriminalisierung und Ausgrenzung Homosexueller setzten Polizei, Gestapo und Gerichte auf die Strafrechtsparagrafen 175 und 175a. Und auch nach 1945 behielten diese ihre Gültigkeit. Gefangene Homosexuelle, die unter den Nazis ins Gefängnis kamen, wurden nicht befreit, sondern mussten die gesamte Strafe absitzen. Bis 1969 lebten schwule Männer weiterhin im Untergrund. Dann wurde der Paragraf teilweise und erst 1994 ganz abgeschafft.
Es war der Historiker Albert Knoll, der 1992 als Pionier begann, die Geschichte der Homosexuellen zwischen 1933 und 1945 systematisch zu erforschen. Die Erinnerungswerkstatt lud ihn jetzt als ersten Referenten ihrer Vortragsreihe über „Vergessene Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ in den Annahof ein. Seit 1997 ist Knoll Archivar der KZ-Gedenkstätte Dachau und er entriss den Akten und wenigen Protokollen die Schicksale der dort wegen des Paragrafen 175 Gefangenen, Ermordeten und Überlebenden. Leicht sei das nicht gewesen, sagt er, eher Detektivarbeit. Denn die Gestapo, die die meisten Listen und Dossiers über unpassende Bürger führte, hatte ihre Akten mit dem Eintreffen der Alliierten vernichtet. Nur einen Überlebenden konnte Knoll bisher interviewen. „Das Schlimmste ist, dass diese Männer ihre Traumata mit keinem besprechen konnten, denn Homosexualität war im Grunde bis 1994 strafbar und auch danach noch lange nicht akzeptiert.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.