Wie Täter selbst zu Opfern wurden
Können Menschen, die in Konzentrationslagern selbst zu Mördern wurden, Teil heutiger Erinnerungskultur sein?
Opfer des Nationalsozialismus waren nicht immer nur Opfer. Josef Kämmerer zum Beispiel. Der Augsburger hatte sich lediglich konsequenter Unterhaltsverweigerung schuldig gemacht, wurde jedoch als „Berufsverbrecher“ in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen. Von dort kam er in das KZ Mauthausen bei Linz. Die SS ernannte den Häftling jedoch zum Lagerältesten. Das verhalf ihm zu einer besseren Unterkunft, mehr Verpflegung und Macht. Als sogenannter Funktionshäftling ertränkte er acht ihm unterstellte Mithäftlinge in einer Pfütze. Nach dem Krieg wurde er angeklagt und musste sich vor dem Landgericht Augsburg für insgesamt 24 während der KZ-Haft begangene Morde verantworten.
Kämmerer ist ein Opfer der NS-Justiz, sagt der Augsburger Landgerichtspräsident Herbert Veh. Zwar selbst nicht unschuldig, aber dennoch. Im Annahof folgte er der Einladung der Erinnerungswerkstatt und referierte über „Unbequeme Opfer – die sogenannten Berufsverbrecher“. Veh ist überzeugt: „Kämmerer geriet für ein gewaltloses Delikt, nämlich die Verweigerung von Unterhaltszahlungen, in die NS-Kategorie Berufsverbrecher und war damit der Willkür von Justiz und Polizei ausgeliefert. Er war ein Opfer.“ Die Diskussion am Ende zeigt: Der Umgang mit diesen brutalen Schicksalen ist eines der schwierigsten Themen, mit dem sich die Erinnerungswerkstatt auseinandersetzen muss. Denn Mitgefühl wie für die NS-Opfer der Juden, der Sinti und Roma, für Homosexuelle oder Behinderte stellt sich bei einem wie Kämmerer nicht wirklich ein.
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