Ein Gemälde vor Gericht: Urheberstreit um ein Werk von Martin Eder
Plus In der Augsburger Ausstellung des Malers Martin Eder hätte ein weiteres Werk hängen sollen. Aber darüber hat die Berliner Justiz nun ein Urteil gefällt.
Eigentlich hätte in der großen laufenden Glaspalast-Ausstellung des in Augsburg geborenen, heute in Berlin arbeitenden Martin Eder noch ein Riesenformat aus dem Jahr 2018 hängen sollen. Dessen zur Lücke passender Titel: „The Unknow-able“. Was zu deutsch heißt: das Unkenntliche, das Unerkennbare. Dass das Gemälde mit den Ausmaßen von 3,80 mal 2,85 Metern nicht hängt, hat juristische Gründe. Es war Gegenstand einer Klage, praktisch ein corpus delicti.
Hat Martin Eder eine Urheberrechtsverletzung begangen?
Aber nicht deshalb, wie nun vielleicht der eine oder die andere vermuten mag, weil darauf etwas Vergleichbares zu jener steil aufgerichteten Männlichkeit des deutschen Schauspielers Lars Eidinger zu sehen wäre – wie sie sehr kenntlich und sehr erkennbar im Glaspalast für männliche, weibliche, diverse Betrachter zu bewundern ist (sowie für einen darum herumtanzenden, gemalten Schmetterling).
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.