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Landgericht Augsburg: Mann muss nach Tötung seines Vaters in psychiatrische Klinik

Landgericht Augsburg

Mann muss nach Tötung seines Vaters in psychiatrische Klinik

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    Aleksa D., hier links im Bild, muss nach dem Totschlag an seinem Vater in der Psychiatrie bleiben. Sein Anwalt Ulrich Swoboda hatte dies wie weitere Verfahrensbeteiligte gefordert.
    Aleksa D., hier links im Bild, muss nach dem Totschlag an seinem Vater in der Psychiatrie bleiben. Sein Anwalt Ulrich Swoboda hatte dies wie weitere Verfahrensbeteiligte gefordert. Foto: Marcus Merk

    Er bitte um Vergebung, seine Mutter, seinen Bruder, seinen von ihm getöteten Vater. Er bitte darum, nicht als Monster gesehen zu werden. Ja, er habe den Kampf gegen die Stimmen im Kopf einmal verloren, als er seinen geliebten Vater erstochen habe, aber er wolle nie wieder auf diese Stimmen hören. Eine handschriftlich auf ein Blatt Papier geschriebene Rede war im Verfahren das letzte Wort des 29-jährigen Aleksa D., der im August in der elterlichen Wohnung im Augsburger Univiertel seinen Vater mit einem Küchenmesser getötet hatte. Im Verfahren vor dem Landgericht wird Aleksa D. letztlich durch die Entscheidung der zuständigen Strafkammer in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, wo seine Krankheit therapiert werden soll. Je nach dem Verlauf der Genesung könnte er in einigen Jahren wieder in Freiheit gelangen.

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