Obwohl er beim Abbiegen in Lechhausen ein Mädchen angefahren hatte, entfernte sich ein 78-jähriger Autofahrer vom Unfallort. Das Mädchen zog sich vermutlich einen Bruch des Fußgelenks zu.
Wie die Polizei berichtet, überquerte die 14-Jährige am Freitag Abend bei Rot die Straße an der Kreuzung Hans-Böckler-Straße Ecke Neuburger Straße. Ein 78-Jähriger bog unterdessen bei Grün mit seinem Auto von der Neuburger Straße nach rechts in die Hans-Böckler-Straße ein. Dabei übersah er das Mädchen und es kam zum Zusammenstoß.
Der Autofahrer entfernte sich nach dem Zusammenstoß vom Unfallort. Zeugen konnten sich jedoch das Kennzeichen des Fahrzeugs merken, und der Mann wurde wenig später an seiner Wohnanschrift angetroffen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die 14-Jährige wurde mit dem Verdacht auf eine Sprunggelenkfraktur in eine Klinik gebracht.
Die Fahrerflucht ist zu Recht eine Straftat, vor allem weil der Fahrer einen Krankenwagen hätte rufen müssen und nicht einen verletzen Menschen sich selbst überlassen kann. Aber den Unfall hat die junge Dame grob fahrlässig verursacht, als sie bei rot über die Ampel ging. Was haben wir für ein perverses Rechtssystem, das Opfer und Täter umkehrt, damit der Autofahrer vor Gericht immer Schuld bekommt. Gerade viele Radfahrer nutzen das schamlos aus, vergessen aber dabei, dass das Recht- Haben nicht vor schweren Verletzungen, starken Schmerzen oder schlimmstenfalls vor dem Sterben an den Folgen des Unfalls schützt.
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