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Mann wird nach Plärrerbesuch beim „Wildpinkeln“ erwischt und rastet aus

Prozess in Augsburg

Mann wird nach Plärrerbesuch beim „Wildpinkeln“ erwischt und rastet aus

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    Blick auf den Plärrer: In einem Prozess am Amtsgericht ging es nun um einen Ausraster eines Besuchers außerhalb des Volksfest-Geländes.
    Blick auf den Plärrer: In einem Prozess am Amtsgericht ging es nun um einen Ausraster eines Besuchers außerhalb des Volksfest-Geländes. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Wenn in den Plärrerbierzelten das „Prosit der Gemütlichkeit“ angestimmt wird, dann fließt der Gerstensaft in Strömen. Eine Maß, und noch eine Maß. Wenn Zapfenstreich ist und man vor lauter Bierseligkeit vergisst, noch schnell die Toilette zu besuchen: Ja, dann drückt auf dem Nachhauseweg gehörig die Blase. Und schnell erleichtert sich dann der ein oder andere verbotenerweise hinter dem nächsten Gebüsch, an einem Bretterzaun. Oder gar an der Wand des nahe gelegenen Plärrerbades. So geschehen in einer Septembernacht 2024. Ein 26-Jähriger, mit 2,6 Promille im Blut, war auf frischer Tat von zwei Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes erwischt worden. Beim „Wildpinkeln“, wie das Urinieren im Freien in der Behördensprache bezeichnet wird. Normalerweise ist dann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bußgeld fällig. Aber unter Umständen könnte der Wildpinkler auch in den Knast einfahren. 

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