Wer in Augsburg nach Cannabis-Clubs sucht, um legal an Marihuana zu kommen, stößt im Internet auf mögliche Angebote. Man setze sich „für eine verantwortungsvolle Cannabis-Kultur ein“, heißt es auf der Internetseite eines Vereins. Man gewährleiste eine „Sicherstellung des täglichen Bedarfs unserer Patienten und Mitglieder“, steht auf der Homepage einer anderen Vereinigung. Es sind allerdings Formulierungen, die etwas in die Irre führen können: Zwar existieren die Clubs – Cannabis an Mitglieder ausgeben dürfen sie aber bis heute nicht. Wie hoch die Hürden in Bayern für derartige Vereine sind, zeigt auch ein Gerichtsverfahren in Augsburg. Darin ging es um die Frage, ob ein Cannabis-Club in einer Lagerhalle am Flughafen im großen Stil Pflanzen anbauen darf.
Der Hintergrund: Ein Handwerksbetrieb in der Nähe des Flughafens hält vor Ort eine Lagerhalle, die er aber gerne anderweitig nutzen möchte. Konkret wurde sich der Betrieb im vergangenen Jahr mit einem Cannabis-Club über eine Verpachtung einig, der wiederum nach Anbauflächen für die Pflanzen sucht. Dann ging die Angelegenheit ihren üblichen Gang: Im November wurde ein Bauantrag gestellt, die Dokumente landeten bei der Stadt. Doch die entschied: Man könne die Nutzungsänderung nicht genehmigen. Und damit waren die Pläne um eine Marihuana-Plantage am Flughafen fürs Erste dahin.
Bis heute kann kein Verein in Bayern Cannabis an Mitglieder ausgeben
Ein Einzelfall ist ein derartiges Vorgehen nicht. Seit das Cannabis-Gesetz vor etwas mehr als zwei Jahren in Kraft getreten ist, hat sich in Bezug auf die Droge vieles geändert. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene seither beispielsweise bis zu 25 Gramm Marihuana in der Tasche haben. Zugleich sind die Behörden in Bayern eher zurückhaltend damit, den Anbauvereinen auch zu ermöglichen, Marihuana zu züchten und an Mitglieder abzugeben. Man könnte auch sagen: Der Freistaat geht möglichst restriktiv vor. Zwar gehört es eigentlich zum Gesetz dazu, dass derartige Clubs Cannabis unkommerziell anbauen und an Mitglieder abgeben können. Tatsächlich aber ist der Weg in Bayern für die Vereine kompliziert und aufwendig – so aufwendig, dass bis heute „keine Anbauvereinigung mit Sitz in Bayern Cannabis an Mitglieder“ ausgibt, wie es vom zuständigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heißt.
Zwar hat die Behörde inzwischen bayernweit immerhin „neun Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis erteilt“, wie es heißt. Auch sei ein „Antrag einer Vereinigung aus Augsburg in Bearbeitung“. Doch wo die Genehmigung ausgestellt ist, scheitert es bislang immer an anderen Aspekten. So durfte der Verein „Franken Cannabis“ vergangenes Jahr zwar als erster Cannabis-Club im Freistaat Marihuana an seine Mitglieder ausgeben. Doch das hielt nur kurz: Wenige Tage nach dem Start untersagte das Landratsamt den weiteren Anbau mit Hinblick auf das Baurecht.
Cannabis-Verein in Augsburg: Nutzungen am Flughafen sollen „luftfahrtaffin“ sein
Das Baurecht spielt auch im Augsburger Fall eine Rolle. Auf sich sitzen lassen wollten die Verantwortlichen des Handwerksbetriebs die Ablehnung des Bauantrags nicht. Sie klagten gegen die Entscheidung. So kam es zu einer Verhandlung am Verwaltungsgericht. Hier zeigte sich allerdings schnell, dass die Chancen der Klägerseite eher gering sind. Das lag unter anderem daran, dass im Umfeld des Flughafens eigentlich nur Dienstleistungen und Betriebe vorgesehen sind, die „luftfahrtaffin“ sind. Ein Argument, das Gernot Bauer, Anwalt des Chefs des Handwerksbetriebs, in Zweifel zog.
Dass ein Cannabis-Club „nichts mit Luftfahrt zu tun hat, ist klar“, sagte er. In unmittelbarer Nähe des Flughafens gebe es aber mehrere Betriebe, deren „Luftfahrtaffinität“ er nicht erkennen könne. Und die seien ja auch alle genehmigt worden. Das Gericht unter Vorsitz der Richterin Ingrid Linder betonte indes auch, der Planfeststellungsbeschluss für das Areal sehe gewerbliche Nutzungen vor – dies biete ein solcher Verein aus Sicht der Kammer gerade nicht.
Angesichts der Einschätzung des Gerichts zogen Anwalt und Firmenchef die Klage zurück. Eine Entwicklung, die der Mann gelassen nahm, auch wenn ihm die Pacht durch den Cannabis-Club monatlich 5000 Euro eingebracht hätte. Die Halle, sagte er, wäre für den angedachten Zweck eigentlich prädestiniert gewesen.
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